491 Nro. 45. Königlich-Württembergisches Staats= und Regierungs-Blatt. ——— ç —— —. Sonntag den 21. Juli 162#3. ——- —— ç — —— — —— l. Unmittelbare Kelne. K önigliche Dekrete. II. Versfügungen der Departem en ts. Des Departements des Innern: Des Khönigl. Medieinal= Colleglums. Belehrung über den Milzbrand der nützlichern Hausthiere und Anweisung zum Verfahren bey demselben. Wihrend der meisten Sommer erscheinen unter Rindoleh, Pferden, Schafen und Schweinen bald hier bald dort Krankheits- zustaͤnde, welche besonders im Anfang un- ter scheinbaren Entzuͤndungs-Zufaͤllen schnell bähmung und die davon abhöngenden Merk- male des Brandes nach elngetretenem Tobe berbelführen, und mit verschiedenen Na- men, vorzüglich aber mit dem des Millz- brands belege werden. Je helßer der Som- mer, je abwechselnder der Druck der kuft in Begleltung von Donnerwettern ist, desto