—– “ 499 befs in Eßlingen unter dem 26. Februar d. J. wegen wiederbolter gewerbsmaͤßiger Unzuch:, Vagirens 2c. wlder sie gefällte (in Nro. :1. S. 151 des Staats= und Regieen#gs Blatts von diesem Jahr ein- gerückte) Straf-Erkenntniß ebenfalls be- stätigt, und die Rekurrentin in die Kosten. dleser Instanz verurtheilt worden. Den 15. Juni wurde: .in der Rekarssache des Jebann Georg Schmid, von Illerbachen, Oberamts Leurkirch, dle elngewandte Berufung ge- gen das vom Criminal-Senate des Ge- richtehofs in Ulm wegen nächsten Ver- suchs der Commasculation und unelgent- licher Sodomie unterm 1#2. Jan. d. J. wlder ihn gefällte Straf, Erkenntniß we- gen Mangels an einer gegründeten Be- schwerde abgewiesen, und Rekurrent in die Kosten dieser J#stanz verurtheilt. Den 18. Juni wurde: in der Rekurssoche des Kiefers Ulrich Barels, von der Strauben, Ober- amts Welzheim, die eingewendte Be- rufung wider das vom Criminal-Senate des Gerichtsbofs in Ellwangen wegen wiederholten Vagirens und Bettelns un- term :1. Mai d. J. gegen ihn gefällte (in Nro. 45. S. 473 des Staats= und Reglerungs Blatts von diesem Jahr ein- gerückte) Straf-Erkenntniß wegen Man- gels an elner gegründeten Beschwerde un- ter Verurtheilung des Rekurrruten in die Kosten dieser Instanz verworfen; 9. in der Rekurssache des Welngärtners Jung Gettfried Karrer zu Töbinzen, das vom Criminal-Senate des Gerichts- bofs daselbst wegen Renltenz unterm :1. April d. J. gefällte (in Nro. 34. S. 382 des Staats= und Regierungs-Blatis vom diesem Jahr eingerückte) Straf= Erkennt- niß unter Verurthellung des Rekurrenten in die Kostenm dieser Instanz lediglich be- stätigt; ro. in der Rekurssache des Bruno Kei- cher, Küfere zu Erlenbach, und Consor= ten, das von dem Criminal-Senate des Gerichtshofs in Eßlingen unterm 20. De- cember 18 „31 gefällte (in Nro. 8. S. 56 des Staats= und Regierungs-Blatts von diesem Jahr eingerückte) Straf-Erkennt- niß abgeändert, und a) Bruno Keicher wegen Unbotmößlgekest und Injurlen gegen den Gemeinderath und verschuldeter Veranlassung elnes Tumults, neben Entfernung von seiner Stelle als Obmann des Bürger-Autz= schusses und Bezahlung von ## der Un- tersuchungs-Kosten erster und der Hälfte der Kosten zweiter Instanz, zu sechsmo- naklicher Festungestrafe, und b) Balthafar Stellwag, als Sprecher