Am 6. Juni wurden verur- theilt: 14. die Zuchthaus -Sträflingin Catharine 5.— 6. Scheid, von Geradstetten, wegen Ver- suchs beträgerischen Schuldenmachens, neben der Verbindlichkeit zu Bezahlung ihrer Haft= und Transport= und 3 der Untersuchungs-Kosten zu einem Zusatz von einem Jahr zu der unter dem 36. No- vember 1316 von dem vormaligen Crimi- nal-Trübunal in Eßlingen gegen dleselbe wegen wlederholten Betrugs erkannten slebenjährligen Zuchthausstrafe in Lud- wigsburg; der verheirathete Johann Christoph Schwilch, von Kornwesthelm, wegen entfernteren Versuchs der Unzucht mit einem unmannbaren Mädchen und wegen fortgesetzten Vaglrens, neben der Verbind= lichkeit zu Bezahlung seiner Haft= und Untersuchungs-Kosten zu einer zweijäh- rigen Zuchthausstrafe in Getteszell. Am J7. Juni « theilt: Michael Betz, von Keyb, Oberamts Herrenberg, wegen bosboflen Baumver= derbens, neben der Vrrbindlichkelt zum Ersatz des gestifteten Schadens und sämt- licher Un#ersachungs = Kosten zu einer sechsmonarlichen Zuchthausstrafe in Markg.bulngen, nebst Willkomm; wurden verur- 514 7. — Christian Friedrich Maier, von Kirch- beim unter Tek, wegen sortgesetzten aseti- schen Lebens, sodann wegen eineg kleinen ausgegeichneten Diebstahleo und wegen U tserschlagung, neben dem Ersatz sel- ner Haft= und der Untersuchungs-Ko- sten zu einer halbjährigen Zuchehaus- strafe in Markardyingen, nebst einem Willkomm von zwanzig Ruthenstreichen und zu vachheriger Einsperrung in ein Zwangs-Arbeltohaus wenigstens auf die Dauer elnes Jahrs, und . der bi · her saspendirte Advokat Jehann Jakob Fezer, von Reuttlingen, wegen fortgesetzten muthwilligen Querulirens und biebei sich durch ungebübrliche Ausfdlle und grundlose Beschuldigungen erlaubten schweren Injurien gegen mehrere bffent- liche Beamte, besonders gegen den vor- maligen Oberamtmann zu Brackenheim v. Werner, sodann wegen eines gesetz- widrigen und zugleich sehr ehrenrührigen Geschenkanerbletens an den verstorbenen Justizrach Hauff, endlich wegen seiner Verfehlungen als bestellter Defensor des Raubmbrders Fran, Jeserh Bütener in Betracht der Fruchrlosiskeit der wegen Mißbrauchs seines Sachwalteramts, be- sonders aber wegen Injurien erlittenen bfteren Bestrafungen und gradweisen Ver- warnungen, neben der gegen ihn wegen