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Nro. 47. 
Koͤniglich-Wuͤrttembergisches 
Staats= und Regierungs-Blatt. 
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Freitag den 2. August 1822. 
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1. Unmittelbare Köͤnigliche Detrete. 
Erlaubniß zu einer Ordens-Annahme. 
S. ine Könkgliche Majestät haben Regiments, die nachgesuchte Erlaubniß er- 
vermdge bochsten Dekreis vom -. v. M. bheilt, den ihm von des Königs von Preußen 
an den Vice-Ordens-Kanzler dem Obersten Majestr verliehenen St. Johanniter-Orden 
v. Lüjow, Commandeur des dritten Relter= annehmen und tragen zu dürfen. 
II. Verfügungen der Departements. 
A.) Des Departements des Innern: 
des Ministerium des Innern. 
Erledigung einer Präbende für Fräulein vom rirterschaftlichen Adel. 
Durch die Verebellchung der Fréulein lein vom ritterschaftlichen Adel in Erledi- 
Jrbanne v. Rakniz ist eine der unterm gung gekommen. 
b. Juli 1813 gestisteten Dräbenden für Fräu= Die Aufnahms-Gesuche sind nach der