535 Nro. 47. Koͤniglich-Wuͤrttembergisches Staats= und Regierungs-Blatt. ———————————————————————————————————————————————————.—— Freitag den 2. August 1822. –—·. Ê e Ê — —— 1. Unmittelbare Köͤnigliche Detrete. Erlaubniß zu einer Ordens-Annahme. S. ine Könkgliche Majestät haben Regiments, die nachgesuchte Erlaubniß er- vermdge bochsten Dekreis vom -. v. M. bheilt, den ihm von des Königs von Preußen an den Vice-Ordens-Kanzler dem Obersten Majestr verliehenen St. Johanniter-Orden v. Lüjow, Commandeur des dritten Relter= annehmen und tragen zu dürfen. II. Verfügungen der Departements. A.) Des Departements des Innern: des Ministerium des Innern. Erledigung einer Präbende für Fräulein vom rirterschaftlichen Adel. Durch die Verebellchung der Fréulein lein vom ritterschaftlichen Adel in Erledi- Jrbanne v. Rakniz ist eine der unterm gung gekommen. b. Juli 1813 gestisteten Dräbenden für Fräu= Die Aufnahms-Gesuche sind nach der