Ixvice auch noch in benaunten Zah- len, und für dle Erspektanten II48 vice in der einfachen Proportions-Rech- nung leichte Beisplele aufgeben. 7.) An dem halben Tage der schriftlichen Ausarbeitungen wlrd keinem Schüler gestattet, länger als Vormittags bis 1: Uhr und Nachmittags bis 6 Uhr zu bleiben. Mit dem Schlag :½: und 6 Uhr werden alle Arbelten abgefor- dert; welscher Schüler eiwa nicht fertig seyn sollte, hat seine Arbeit dennoch, unoollendet wie sie ist, zu übergeben, und sichs seibst zuzuschrelben, wenn seine mindere Fertigkese im Ausarbeiten nicht ehne gerechten Einfluß auf selne Beurtheilung bleibt. 6.) An den beiden Tagen des dLand- Eramens werden sowohl Bormittage als Nachmittags die Thüren des Gym- nasiums verschlossen, und die bleherige Gerohnbelt, Rachmilttags Zuhbrer zuzulassen, wlrd, als vlelfach störend, aufgehoben. 9.) Dae Austreten der Schüler nach dem Land-Eramen aus ihren Lehr- Anstalten vor dem Anfang der Herbst- Vakanz wird allgemeln streng verboten, und den Rektioren der Lehr-Anstalten, so wie den evangelischen Dekanen auf 541 dem kande befehlen, von jedem Schäler, der sich dieses willkührlich erlauben sollte, segleich eine Anzeige an den Kdnigl. Studienrath zu machen. II.) Die Prüfung aller derjenigen, wesche lim nächsten Herbst in des evengelische Seminar zu Tüblugen aufgenommen werden, oder auf esgene Kosten die Uni- versteät für das Stadlum der eoangeli- schen Theelogie bezlehen wellen, wird Mittwechs und Dennersiags den 25. und 26. September; III.) die Prüfung derjenigen aber, welche die Unioerst#ät für das Studium der Rechte, der Medizin, der höhern Chlrurgie oder der Cameral-Wissenschaften bezlehen, oder von einem Fach zu einem andern (namentlsch auch von der nledern Chlrur- clc zur höhern) übergehen wellen, wird Mittwoch und Donnerstag den 18. und 19. September im hlessgen Gomnasio vorgenommen. Alle dicjealgen, welche auf ihre Gesuche um Zulassung zu dle- sen Prüfungen nicht durch besondere Er- lasse zurückgewlesen werden, haben sich bei denselben an den dazu bestimmten Tagen, je Morgens Uhr pünktlich ein- zustuden, und Tags zuvor bel dem Rektor des Gymnasiums zu melden. Stuttgart den 29. Jull 1822. Suͤskind.