550 II.) Hofbehbrden. Die Khnigl. Hofbau= und Garten-Direktion zu Stuttgart. III.) Hofbeamte. Der Prästdent des Oberhofraths, der Obersthofmelster Seiner Mejestät des Khnigs, die Oberhofmelsterin Ihrer Mojestät der Kbnigin, der Vorstand der Hof-Domänen-Kammer, die Gehelmen Sekretärs der Kdnigin und des Kronprinzen, jedoch nur in denjenigen Fällen, wo sie amtlich befugt sind, mit dem Kniglichen Wappen zu beslegeln. IVy.) Hofsachen. Die Rbulallchen Gelder bei ihrer Versendung an die Ober-Hofkasse oder von derselben, von den Hof-Kameral-Verwaltungen oder andern Stellen, in allen Fillen, da das Porto auf eine Kbnigl. Kasse fallen würde; die Kbnigl. Peivat= Blbllo#thek bei dem Verkehre mit der Unloerstärs, Biblioihel zu Tuͤbingen. V.) Staatsbebdrden. 1.) Dlie Staats- und Departements-Ministerien, nämlich a) der Kdrigliche Geheime Rath, b) das Ministerium der Justiz, c) — — der auswärtigen Angelegenbelten, d) — — des Innern, des Kirchen" und Schulwesens, e) — — des Kriegswesens, 1) — — der Finanzen, 2.) die höhern und niedern Postbehhrden, .) die Central-Seelle des landwirthschoftlichen Vereins zu Stuttgart, .) die Woblubätlgkeits-Vereine für alle Versendungen, welche anedle Central: Oberomis= oder Lokal-#elrungen gerichtet find.