654 Kriegs-Departement: Milltärsochen; olle von Koͤnigl. Milltaͤr- und Civil-Bebbrden in Militär- Dienstsachen abgehenden und ankommenden Briefe und Pakete, Gelder und namentlich diejenigen, welche dem Milhär bel den Amtepflegen angewlesen werden, anch Ar- matur= und Montirunge-Stäcke, wenn letztere in einzelnen dringenden Fällen zuweilen aufdem Postwagen verschlckt werden. Hleber gehdren ferner a) in Rekrutlrungs-Angelegenheiten die amtlichen Anfragen, Berlchte und Befehle, Vorladungen u. f. w.; b) Invaliden-Versorgung und hiezu bestimmte Fonds; ) auf Rechnung der Kriegskasse betriebene Anstalten, namentlich dle Tuchmanufaktur zu Ludwigsburg bei ihrem Verkehre mit Milltär Behhrden und der Kriegskasse, dile Gewehrfabrik zu Oberndorf bei ihrem Verkehre mit dem Kriegs, Departement und einzelnen Mllitär-Behbrden und bei Geld Versendungen gleich andern Kdalgl. Kassen;. hingegen sind beide Anstalten bel ihrem Fabrik= und Handels- WVerrehre imnn Ploutpersonen von o#u. Postporto nicht befreit. Finanz-Departement: Die Gelder des Staats in allen denjenigen Fällen, da auf eine Konigl. Kasse das Porto fallen würde, worunter auch außerordentliche Steuern, z. B. Ver- mögens-Steuer, Capltal-Steuer gehbren. Dagegen stad nicht portofrei dlejenigen Gelder, welche an Kl- nigliche Kassen oder von denselben auf Kosten der Amts- Kyrperschaften oder elnzelner Personen zu versenden sind. Z. B. . a) die ordentlichen Steuern, welche auf Kosten der Amtspflegen an die Hauptkasse einzuliefern sind. — Werden aber Steuergelder