555 bel den Amtspflegen dem Khnigl. Milltär angewiesen, seo sind dleselten als Mllltärgelder bei der Versendung an das Militär und dessen Kassen vom Porto befreit; b) die Geld-Sendungen an die Brandschadens-Versicherungskosse; c) die Geld-Sendungen an die Haupt-Verwaltung der Salinen-- Gefälle. B.) Auswärtige. Zufolge wirklicher Staats-Verträge oder vorläufiger Uebereinkunft der Behbrden, des gegenseltigen Benehmens und hergebrachten Gebrauchs so wie auf den Grund Beden. Balern. Seine Kbuigliche Hohelt der Großherzog und dle Großherzogliche Familll Dle wirklichen Staats-Minister und Chpefs der obersten Reglerungsstellen Der Briefwechsel in Dienst-Angelegenheiten zwischen den beiderseltigen Staats-Be- hörden und Beamunggen Die Ober-Post-Direktton Der Ober-Post-Dlrekttor Estafetten und Zeitungsgeldeien Des Kbnigs Majesttt Die zu der Kbhaiglichen Familie gebbrigen Durchlauchtigsten Herrschaften Die Staats= und Cabinets-Minister Der Kbnigl. Balerische Gesandte am Würt- tembergischen Hofe Zeben Königl. Baierische Staats-Beamte Sleben Khnlgl. Balerische Staats-Beamte. Beschränkung auf die Br. P. Br. P. Br. P. Br. P. Br. P. Br. P. Br. P. bei der fahren- den Post be- schränkt für 5 auf den setrag je von 300 fl. und fuͤr je auf den Betrag von roo fl.