561 und Vorschlaͤge im Feche der Landwirtbschast um er allen Volksklassen zu verbreiten und ihren Eingang in das praktische Leben zu beferdern. Ecs ist zu dlesem Ende in Be- zlehung auf die Kalender für das Jahr 16255 die Einrichtung getroffen worden, deß zu dem gewöhnlichen in Quart erschelnenden Kalen- der von fünf Bogen noch ein Anhang von Einem Bogen mlt landwirthscheftlichen Belehrungen ausgegeben wird. Der Preis der Kalender ohne diesen Anhang blelbt wie bleher zufelge der Bekanntmachung vom 16. Juni v. J. (Staats= und Re- gierungs = Blatt ven 13:1 , Nro. 36) auf fünf Kreuzer bestimm'; der Poeis der mit landwirihschafklichen Belehrun-= gen berelcherten Cremplarlen aber ist euf sechs Kreuzer festgesetzt. Jeder Kalerder= Käufer hat die freie“ Wahl zwischen den Eremplarlen der einen und der andern Gat- tung; übrigens wird der Kalender mit dem Anhang von landwirthschaftlichen Beleh- runßen hiemlt noch insbesondere denjensgen Behorden empfohlen, welche für die An- schafung von Kalendern auf kfentliche Ko- sten zu forgen haben. Bei dem gegenwärtigen Ankaß wird das Publlkum zugleich in Kenntniß gesetzt, daß neben dem Wand-Kalender, auf gewbhnll- chem Popler, dessen Preis nach der obge- dachten Bekanntmachung vom 18. Joni v. J. auf zwei Kreuzer festgesetzt ist, ouch ein Wand-Kalender auf Schreibpopler um den Prels zu drel Kreuzer ausgegeben wird. Es ist dabei übrigens den Kalender-Admo- dlateurs zur Bedingung gemacht, doß sle von den Wand-Kalendern zu zwei Kreuzer einen solchen Vorrath halten müssen, daß Jeder, welcher derglelchen zu haben wünschr, solche segleich erhalten könne, und nicht we- gen Mangels an Eremplarlen zu zwel Kreu- zer, Exemplarien zu drei Kreuzer zu neh- men genbthigt sey. Stuttgart den 5. August 23::. Söskind. Dienst-Erledigungen. Die Befbrderung des Präceptoratsamts= Verwesers Stoll in Crailspelm auf das Präceptorat zu Güglingen macht es noth- wendig, das erste Präceptorat in Crallshelm destnitio zu besetzen. Mit der Verbindlichkeie, alle Geschäfte