4.) Durch wirklich angestellte Mablpro- ben in Gegenwart von Sachkandigen muß ihre Tüchtigkeit zum Feinmohlen bewiesen werden. P) Um erfolslose Nachforschungen und die damit verbundenen Kosten so viel mmöglich zu vermelden, baben die Preis- bewerber, wenn sle ein Steinlager ent- decken, das ihrer Meinung nach die er- forderlichen Eigenschaften haben mdchte, vorerst ein Muster desselben, bestehend in einem einzelnen Steine, welcher ei- nen halben Schuh lang und breit und auf einer Seltenfläche feln eben gespitzt worden ist, auf ihre Kosten an den Ober-Müdlen= Jnspektor Obersten von Duttenbofer in Stuttgart einzu- schicken, welcher nach vorgängiger Prä- □ 565 fung des Musters den Elnsender dar- ber belehren wird, ob dasselbe einlge Hoffnung zu Erlongung des Preises gewähre, und somit zur weltern Ver- folgung von Seite des Prelsbewerbers geeignet sey. 6.) Die nähern Beweise der Preiswür= würdiekelt, wie solche oben (y. 1—4) bezeichnet worden, sind bie zum 2. Juli des Jahrs 18:25 an gedachten Obersten v. Duttenhefer elnzusenden. 7.) Der ausgesetzte Preis bestehet in dreihundert Gulden, wogegen jeder Prelsbewerber die von ibm aufgewen- deten Kosten auf sich zu leiden hat. Stuttgart den :1. August 1872. Schmidlin. .) Des Departements der Finanzen: Des Finanz-Ministerium. Die Auflösung der bisherigen Frucht= und Wein-Verraltungs-Commission betreffend. Da Seine Könsgliche Majestät vermbge höchster Entschließung vom ½7. Juni d. J. die Auslbsung der blsber bestandenen Frucht= und Wein-Administratiens-Com- misston (Staats= und Reglerungs-Blatt von 1319. S. 147) verfägt, und die Ge- schäfte derselben, mit Ausnapme der der Staats= Hauptkassen-Verwaltung verbebol- tenen allgemelnen Verfügungen über die Frucht= und Wein= Vorräthe, den Krels Finanzkammern zugewiesen haben; so wird dleses mit dem Anfügen für die Kbnigl. Kameralämter bekannt gemocht, doß alle bisher jener Commission zu erstatten gewes 2 *