gefällte (in Nro. 46. S.56 des Staats- und Regierungs-Blatts von diesem Jahr eingerückte) Straf-Erkenntniß lediglich bestätigt, und Rekurrent in die Kosten zweiter Instanz verurtheilt. Den 20o0. Juli wurde: 2. In der Rekurssache des Christian Ott, von Wendlingen, und Consorten, das von dem Criminal-Senate des Gerichtöhofs in Eßlingen unterm :. April 1821 ge- sällte Straf-Erkenntniß, wonach a) Cbhristian Ott wegen bffentlicher Ver- läumdung des Schultheißen Herrmann Schmid, von Wendlingen, durch einen Aufsaz im Volksfreund aus Schwaben vom Fahr 1820. Nr. 52, worin ebren: rübrige, zum Theil ducch gerichtliche Untersuchung wlderlegee, zum Thbeil un- erwiesene Bezüchte gegen den gedachten Schultheiqen Schmid enthalten sind, in Berracht der früher wegen ähnlicher Ver- geben erstandenen Strafen zu sechs- woͤchiger Festungsstrafe, sodann wegen gleichen Vergehens b) Mlchael Sigler zu olerwöchiger Gefängnißstrafe, c) DaMd Heilmann, in Betracht der früber wegen äbnlicher Vergeben erstan- denen Strafen zu zweimonatllcher Festungsstrafe, 5%8 4) Jung Jakob Röhner, in Betrocht der wegen ähnlicher Vergeben ersiandenen Strafen zu sechswbchiger Festungs= strefe, e) Jehannes Gall zu olerwoͤchiger Gefängnißstrafe, t) Jakob Vogel, in Betracht der wegen Ahulicher Vergehen erstandenen Strafen zu sechswbchlger Festungsstrafe, 8) Hermann Slgler zu oierzehnté- gem Gefigniß, endlich h) Philipp Jakob Deininger, ehemali- ger Redakteur des Zeltungs-Bluts der Volksfreund aus Schwoben, elner dolo- sen Tbeilnahme und Befbrderung des Vergebens der obengedachten Personen für so uldig erklärt, und hierwegen zu olerwdchiger Festungsstrafe innerbalb der Festung mit angemessener Beschäf- tigung verurtheilt werden ist; ebrigens in die Besahlung der Untersu- chungs-Kosten sämtliche Angeschuldigte in gleichen Theilen verfällt sind, endlich tie Bekanntmachung des Erkennnisses angeordnet worden ist; in Bezlehung auf dle von a —g er- wähnten Rekurrenten bestätigt, binsicht- lich des Philipp Deininger aber abge- ändert, und dieler zu vberwöchlger Gefängnißstrafe und Bezahlung von # der Kosten erster Instanz verurtheilt,