tersuchungs-Kosten, auch des Ersetzes der nicht verrechneten Gefälle die Entlas- sung von seinen Stellen als Zoller, Ac, elser und Chausseegelds-Einbringer; 13. gegen den vormallgen Acciser Friedrich Barth, von Delzisau, Oberamts Eß= lingen, wegen Unterschlagung von Accise- geldern und wegen zu thellweiser Verde- cVkung dieser Unteischlagung vorgenomme- ner Verfälschung einer Rechnungs-Ur- kunde, auch wegen nachlätiger und un- ordentücher Rechnungeführung die Cas- satlon ven selner Stelle, Unfäábigkeit zu Bekleidung eines dffentlichen Amts und eine zweljöhrige Zuchthausstrafe, neben der Verbindlichkeit zum Ersatze aller außer Verrechnung gelassener Accise- posten, nebst den Zinsen daraus, so wie zu Bezahlung sämtlicher Untersuchungs- Kosten. Am 16. Juli wurde: 14. der zu Stuttgart in Untersuchung ge- kommenen Christine Barbare Mayer, von Reuttlingen, wegen wlederholter Un- zucht in der Resldenzstadt, wiederholten Vagirens, frechen und unanständigen Be- tragens, auch Lügens vor Gericht, neben dem Ersatze ihrer Arrest-Azungs= und Untersuchungs-Kosten eine vierzehen- monatliche Zuchthausstrafe und nach- herige Einsperrung in ein Zwangs-Ar- beitshens bis zu erprobter Besserung, wenigstens aber auf die Dauer von sechs Monaten; 15. dem Festungsstróofling Jehann Rau, von Ulm, wegen Rauferei mit einem Miitsträfling, unbotmäßigen und injuridsen Beiragens gegen selne Wache und seinen Aufseher, Ehren-Beleldigung des Audi- tors Schertlin, und wiederholten unbot- mäßigen Betragens während der Unter- suchung, neben der Verbindlichkeit zur Bezahlung selner Arrest-Azungs= und Umersuchungs-Kosten eine fünfjehen= monatliche Festungsstrafe zuerkannt. Am 138. Juli wurde: 16. der Advokak und vormalige Forstkassler Johann Christopp Majer zu Ludwigs= burg wegen durch Kassen-Eingriffe ge- setzten Restes, welchen er zwar, jedoch nur durch Betrügereien an Kassen-Gläu- bigern, wleder erstattet hat, auch wegen bochst unordentlicher Amts= und Kassen- Führung von der Stelle eines Advokaten cassirt, zu Bekleidung elnes dffentlichen Amtes für unfählg erklärt, und neben der Verbindlichkelt zum Ersatze des Scha- dens und zu Bezahlung sämtlicher Umer- suchungs-Kosten mit fünfzehenmonat= licher Zuchthausstrafe belegt. Am 2o. Juli wurden verurtbellt: 17. der zu Eßlingen in Untersuchung ge-