wlederbolten verbotswldrigen Elntritts in die Resldenzstädte Stuttgart und Lud- wigsburg und wegen wiederholter gewerbs- mäßiger Unzucht in der Restdenz, neben Bezahlung ihrer Arrest-Azungs= und Untersuchungs= Kosten eine sechzeben- monatliche Zuchthausstrafe und nach- berige Einsperrung in ein Zwangs-Ar- beitshaus bis zu erprobter Besserung, we- ungstens aber auf die Dauer von acht Monaten, nach deren Erstehung sie un- ter besondere streuge Aufsiche ihrer Orts- Obriekelt zu stellen ist; :9. gegen Andreas Fink, von Oetlsbeim, Oberamts Maulbronn, wegen dritten und dabel großen und ausgezelchneten Dieb- stohls, serner wegen wiederholten Vagi- rens und respektswidrigen Betragens ge- gen den Orts= Schultheißen, neben dem 580 Ersatze des Schadens, und Bezahlung seiner Arrest-Azungs= und Untersuchungs- Kosten, eine achtzehenmonatliche Zuchthausstrafe und nachherige Einsper- rung in eln Zwangs-Arbeltsbaus bis zu erprobter Besserung, wenigstens aber auf neun Monate; 50. gegen Caroline Hasser, von Lachwel- ler, Oberamts Weinsberg, wegen dritten Diebstabls, Funddiebstahls, Fälschung, Betrugs, und anderer Vergehen, neben dem Ersatze des Schadens und Bezah- lung ihrer Arrest-Azungs= und Unter- suchungs-Kosten, eine olerzebenmo- natliche Zuchthausstrafe mit Will- komm, und nachherige Einschließung in ein Zwangs-Arbeltshaus bis zu erprebter Besserung, wenigstens aber auf sieben Monate. « -.)E«lvll-Senat.« 1. In der Appellatlonssache von dem Stadt- gerichte Stuttgart zwischen dem Hofschuh- macher Frledrich Mayer daselbst, Bekl., Anteo, und Friedrich Pfleiderer zu Walb- lingen, als Pfleger des Frledrich Letter daselbst, Kl., Aten, Schuldforderung be- treffend, wurde unterm zz. Mai, ins. 10. Juni, die Berufung wegen Versäum- nlsses, der Notpfrist zu Einreichung der Beschwerdeschrift, unter Verurthellung des Anten in die Kosten zwelter Instanz, für verlassen erklärt. #3. In der Rechtssache der Gemeinde Wid- dern, blauldantin, Wiederbekl., Produ- centin, Productin, gegen den Contradlktor in der Debitsache der Frelherren Pbllipp Dieterich und Wilhelm Helurich v. Gem- mingen -Widdern, Laten, Nachtläger,