H. Grundsätze, nach welchen die Einkünste angesetzt und berechnet und sodann verwendet werden, auch Umfang des Insiituts. Zufolge dieser böchsten Resolution und nachgefolgter weitern höchsten Bestimmun- gen bestehen die Grundsätze, rach welchen die Einkünfte des Fonds angesetzt und be- rechnet und sodann verwendet werden, in Folgendem: 1.) Für denselben wird das Einkommen derjenigen Kirchenstellen, welche als über- flüssig aufgehoben werden können, benutzt, sowelt es nicht zur Belohnung derjenigen welche die Verrichtungen der aufgehobenen Stelle übernehmen, abgegeben werden muß. Abzüge von reichlicher dotirten Seellen werden in der Regel nach folgendem Maß- stabe gemacht: Von einem Dienst- Einkommen werden abge- zogen von Joo — Soo ff. — 25 fl. — 3o00 — g0oe fl. — 40 fl. — 900— looco ffl. — 60 fl. — looo—iltoo f. — 35 fl. — 1100 — 1200 fl. — 1aoo sl. — 22o00 und darüber — 16o fl. Einkommen und Abzug, welcher letztere in der Regel halb in Geld und halb in Ratu- ralien angesetzt wird, werden hier in den 616 sogenannten Competenz-Preisen, der Scheffel Roggen ju 6 fl., der Scheffel Dinkel zu 5 fl. 30 kr., der Scheffel Haber zu 2 fl. 45 kr. u. s. w. berechnet. Der Abiug findet nur auf Erledigungs-= fälle und nur Einmal für immer Statt. Eigenthämliche Verhältnisse bringen noth- wendig Abänderungen des angegebenen Maß- stabs des Abzugs in einzelnen Fällen milt sich, und er fällt weg oder wird vermindert, wenn nach dem Abzug die Seelle keln für ihre elgenthämliche Verhältnisse angemesse- nes Elnkommen mehr gewähren sellte. .) Bel der ersten Anerdnung der An- stalt mutzte das Minkmum des Elnkom- mens, auf welches jede dasselbe noch nichi erreichende Stelle gebracht werden sellte, nothwendig nur auf eine äußerst mößige und solche Summe bestimmt werden, daß man vollkommen gesichert war, dle der Anstalt angewlesenen Mittel werden zuverläßig zu der durchgängigen Erhdhung auf dieses Minlmum zurelchen, und so# wurde es dann für Dekanate zu Joo fl., für die Diakonate erster Klasse zu 50, fl. und für die übrigen Dlakonate und Pfar- reien zu 425 fl. (die Naturalien immer zu den obgedachten Competenz= Preisen ge- rechnet) angenommen.