evangelische geistliche Stellen in dem ge- samten Kbuigreiche (auch auf die in den Hof-Domänen -Kammer-Orten). Ausgenommen von der Verbindung mit derselben aber sind diejenigen Stellen, welche 6.3 von patronatherrlicher Nomination abban- gen; von denselben werden weder Abzüge lum Be — Vgerungs-Fonds ge- macht, noch erhalten solche Stellen und die ste bekleidenden Diener Zulagen aus dem Besoldungs-Verbesserungs-Fonds. Jedoch sind die Stellen, zu welchen die Universict Tübingen das Patrenatrecht hat, ebenfalls in die Verbindung gejegen. III. Gegenwaͤrtiger Zustand des Insiituts und Ucber—- sicht dessen, was dasselbe bisher geleistet hat. In der Anlage wird eine aus den Rech- nungen gejogene Uebersicht des Zustands des Besoldungs--Verbesserungs-Fonds auf Georgli 1337 (auf welchen Termin die letz- tere Rechnung justificirt ist) und der Lei- stungen desselben innerhalb der 16 Jahre von seinem Entstehen an bis auf den ge- dachten Termin mitgethellt. Es erglbt sich daraus Folgendes: 1.) Innerhalb des bemerkten Zeitraums sind 13 Kirchenstellen, aus deren Ein- kommen der Besoldungs-Verbesserungs- Fonds Zuftässe erblelt, ausgehoben um von 98 Stellen Abzüze für den Fonds gemacht worden. Da die Beseldungs- Abzüge nur in Erledigungefällen ge- macht werden, und da der Beseldungs- Verbesserungs-Fonds in Beziehung auf das vormallge Herzogihum erst 16 Jahre, in Bezlehung auf die neu ewerbenen Lande je nach dem Zeitpunkt ihrer Ber- elnigung mit deis Württembergischen Stammlande noch wenlgere Jahre be- steht; so sind, wenn gleich nicht sehr vlele, doch noch mehrere Stellen übrig, welche, wenn ste zur Erledsgung kom- men, sich zu einem Abzug für den Be- soldungs-Verbesserungs-Fonds elgnen werden. 2.) Die dem Besoldungs-Verbesserungs= Fonds zugestossenen Einkommenshhelle jener aufgehobenen Stellen und die gemachten Abzüge von andern Stellen belaufen sich auf die (jährliche) Sum- me von 12,00 fl. 12 kr. a hl., die Na- turalien hler wie bei den nachfolgen- den Angaben zu Etats-Dreisen ge- rechnet. 3.) Von den Mitteln des Fonds sind 91 geistliche Stellen verbessert worden; die für solche angewiesenen (bleibenden) Zulagen betragen dle Summe von jähr- lichen 80### fl.