loldungs = Verbesserungs = Fonds gelelstet worden und was dleser gut hat, abgerechnet, und der Ueberschuß der Forderungen dessel- ben wird von der Staats= so wie von der Ober-Hofkasse in die Kasse des geistlichen Unterstütungs-Fends abgeliefert. Dilese Abrechnung und Ablleferung ist dadurch vereinsacht und erlelchtert, daß die Staats, kasse und die Ober Hofkasse die Naturalien, welche in dem Guthaben des Besoldungs= Verbesserungs-Fonds begriffen sind, jedes Jahr gleichfbrmig in den Etats-Preisen an den Unterstätzungs = Fonds bezahlt. Mi belden Kassen ist die Abrechnung ble Geergki 18:1 abgeschlossen und richtig gestellt, ud die Berichtigung der Abrechnung für Georgil 183: ist von dem Conststorium bereits ein- geleiter. Der Betrag der (äbrigens nicht häufig vorkommenden) Abzüge an den Gehalten solcher Stellen, welche ausschlleßend bei rtlichen Stiftungs-Verwaltungen besoldet sind, wird in Ermanglung einer Centralkasse für dlese, je von jeder betreffenden Stiftungs Verwaltung unmittelbar an die Kasse des geistlichen Unteistuͤtzungs. Fonds abgeliefert, was hier in Bezlehung auf die Naturallen in den jedesmaligen Verkaufs-Preisen ge- schleht. Der Umerstätzungs= Fonds bestrei- tet donn auch dle Ausgaben, wenn auf diese Abtüge Zulagen angewlesen werden. Dle controllrende Rechnung, welche der Reoisor des Conslstoriums über den ganzen Stand d'#s Besoldungs-Verbesserungs Fonds zu süoren hat, umfaßt übrigens auch die Ver- bhältnisse zu den betlichen Stiftungs-Ver- waltungen. Der evangelischen Synode wird nach ge- troffener neuerer Anordnung jedes Japr auch die Rechnung über den Besoldungs-= Verbesserungs -Fonds, so wie die über den geistlichen Unterstützungs-Fonds zur Eiosicht vorgelegt. Stuttgart den 20. August 18a2. Wächter. —· N