5.) Die Finans-Kammer, welche die eln- *3 gekommenen Herbst-Rechnungen soglelch der ordentlichen Revisten zu unterwer, fen und den Kameralämtern solche mit den Ausstellungen darüber so zelrlich zu- zufertigen haben, daß sle dem betreffen- den Hauptbuche berlchilgt wieder beige- legt werden können, fertigen aus den einzelnen Rechnungen und den elngekom- menen Berichten summarlische Zulam- menstellungen der Wein = Einnahmen und Ausgaben vom Kreise, der abgege: benen und noch ablugebenden Besoldun- gen te., der zu Geld gerechneten Gefälle, so wie der wirklich verkausten Weine und der daraus erzlelten Erlbse mit ver- gleicherder Angabe der sonstigen Orts- preise, sodann der eingekellerten Weine mit Bemerkung ibhres Werths; und legen diese Uebersichten auf den 15. De- cember mit den sich sonst darbletenden Bemerkungen dem Finanz-Mluisterlum vor. ) Um jedoch bel dem Flnanz-Minlste- rlum noch früher von dem Ergebniß der Weinlese für die Finanz-Verwaltung Kenntniß zu erhalten, ist demselben un- mittelbar durch die oben bel „ ) berühr ten Kameralmter so bald als möglich anzuzeigen: 763 a) neben dem Betrag der verpachteten und zu Geld gerechneten Gefälle, b) die Samme des wlrklich eingehohenen Weingefälls. c) dle Quamtität der hievon unter den Keltern verkauften, und d) der in Natur abgegebenen Weine; e) der bel dem Verkauf erzielte Erlbs und der Stand der Weinprelse über- baupt; f) die etwa im Ruͤckstand gebliebenen Gefaͤlle sowohl als sinanzkammerlichen Schuldigkeiten. 5.) Dle vorgeschrlebenen Weintabellen oder perlodlschen Berichte über die Keller Vorraͤibe (Staats- und Reglerungs= Blait von i849. S. 366) sind nur noch von denjenigen Kameralämtern, mis welchen Kellereien verbunden und s0 lange in diesen Weine vorrä#big fl., d, je auf den letzten September, December, März und Junk an dle betreffende Fl- nanz: Kommer zu eistatten und in der Form dahm obzukärzen, daß nur dle Fässer, in welchen sich Wein befindet, aufgeführt, sodonn die Natural= Vor- räthe und ihre Qualiläten bemerkt wer- den. Die Verzelchnung der übrigen Fässer und der Küfer-Materlellen fällt Janz weg, da erstere sämilich in das Ine