ventar aufgenommen, letztere aber nicht mehr vorraͤrhlg gehalten, sondern nach Bedarf von den Kuͤfern auf Rechnung angeschofft werden sellen, als worauf insbesondere bel der Rechnungs-Reol- sion zu sehen ist. Uebrlaens hat es in Ansehung der Vor- herbst-Verichre (Staats= und Regierungs= Blatt von 1306. S. 110) bel den deste- henden Verschriften sein Bewenden. Stuttgart den :7. Oktober 1822. Weckherlln. Dienst= Erledigungen. Dle erledigte Pfarrei Loffenou, Dlöcese Wildbad, bat, außer zwei Mühlen, kein Filial, goo Seelen, und ist mit elnem Eln- kommen von r03= fl. nach Etats-Preisen verbunden. Dle Bewerber haben binnen vier Wochen ibre Biteschriften bel dem evangelischen Conslsterium einzugeben. Das erledigte Diakonat zu Mbckmähl, Dibcese Neuenstadt, wird wleder besetzt wer- den. Der Dlakon hat neben den herkbmm. lichen klrchlichen Arbelten eines Diakens in der Stodt, in dem eine Stunde entsernten Fillal Bittelbronn von 200 Seelen alle Casual-Gottesdlensie, Feiertags= und Abend= mahls-Predigten zu halten. Dae Einkom- men beträgt mit Einschluß der gnädigst ver- willigten Zulage von 75 fl. in Geld 627fl. nach Etats-Prellen. Dlie Bewerber haben sich lnnerbalb drei Wochen bei dem evan- gelischen Conststorium zu melden.