Nro. 72. Koͤniglich-Wuͤrttembergisches Staats= und Regierungs-Blatt. —..—..—.— “— -— Montag, den 4. Nodember 1822. — — —. — — — — I. Unmittelbare Königliche Dekrete. Keine. II. Verfügungen der Departements. Des Justiz -Departements. Dle in dem Monat September 1822 von den Gerichtshbfen des Königreichs ausgesprochenen Erkenntnifse betreffend. In dem verflossenen Monat September find von sämtlichen Gerichtshöfen des Ks- aulgreichs nachstehende Erkenntnisse ausgesprochen worden, wobel im Allgemeinen bemerkt wird, daß nur selche Urtheile der Criminal-Gerichts-Stellen in das Staats= und (Regierungs-Blatt aufgenommen werden, wodurch eine längere, als dreimonatliche Freiheits-Strafe erkannt, oder die Dienst= Emfernung eines Staats= oder Commun= Dieners verfägt wird. A) Obertribunal. 7. Crimingl-Seng:. Den 3. September wurde: Stuttgert, das vom Criminal-Senate 1. in der Rekurssache des Daoid Both. des Gerichtshofs in Eßlingen unterm 18. ner und Consorten von Ruith, Oberamts April d. J. gefällte (in Nro. 34. S. 374