a. Mattbaͤus Loͤw, 804 IV Gerichtshof fuͤr den Donau- Kreis. 1.) Criminal-Senat. Am 2. September wurden ver- urthellt: 1. dle bei dem Oberamtsgerichte Riedlingen in Untersuchung gekommene Ottilie Hun- fin ger, von Seekirch, wegen Confina- tions = Ueberschreitung, polizelwldrigen Herumziehens und Bettens, neben dem Ersatze sämtlicher Kosten zur Einsperrung in das Zwangs-Arbeltehous zu Ulm bis zu erprobter Besserung, wenlgstens aber auf dle Dauer von sechs Monaten; . Schuster in Owen, Oberamts Kirchhelm, wegen Veruntreuun= gen und Fälschungen, neben dem Kosten- und Schadens-Ersotz zu einjähriger Festungsstrafe; 5. Elisabethe Weber, von Zell, Oberamts Kirchheim, wegen wiederholten Unzucht- Vergehens, neben Tragung sämtlicher Un- tersuchungs-Kosten zu einer ihrer Körper- Beschaffenheit angemessenen olermonat= lichen Zuchthausstrafe zu Ludwigsburg. Am 9. September wurden ver- urtbeilt: 4. die bei dem Oberamtsgerichte Ulm in Verhaft und Unterfuchung gekommene Margarethe Ziegler von dort, wegen mehrerer klelner, zum Ddeil erschwerter *“ Familien-Diebstähle, Betrugs und an- derer Vergehen, neben der Verbindlich- kelt zum Ersatze des gestifteten Schadens und unter Verfällung in die Unterfu- chungs-Kesten zu zweimonatlicher Zrchthausstrafe in Ludwigebure, und nach- heriger zweimonatlicher Einse##tung lm Zwangs-Arbeltshause zu Ulm; auf den Grund der von dem Oberamts- gerichte Tettnang geführten Untersuchung a) Johann Georg Stökler, von Schlucht, Kbnigl. Baierischen Landgerlchts Im- menstadt, wegen mehrfacher, zum Thell qualisicirter, großer, unter erschwerenden Umständen und in Genossenschaft began- gener, dessen zweiten Räckfall in dleses Verbrechen bildender Diebstähle, wieder- holten verbetswidrigen Betretens der Konigl. Staaten, wegen Landstreicherei und anderer Vergeben, neben der soli- darischen Verbindlichkeit zum Ersotze des gestifteten Schadens und eines an- gemessenen Tbeils der Kosten, unter Ein- rechnung eines Theils des erstandenen Arrests, zu elner zweijährigen Fe- stungs = Arbeitsstrafe, nebst derbem Willkomm und Abschied und nach- beriger Ausweisung aus dem Konigrelche