gerichte Muͤnsingen gefuͤhrten Untersu- chung Johann Georg Häberle, von Butkenhausen, wegen lebensgefährllcher auf öffentlicher Landstraße verübter Miß- handlung und Verwundung des Bauern- knechts Johann Schnizer, von Feldhau- fen im Fürstenthum Sigmaringen, und. damit konkurrirender Selbsthülfe, neben dem Ersatze sämtlicher Untersuchungs= so# wie der Heilungskosten des Schaizer un- rer Einrechnung eines Theils des erstan- denen Arrests zu einer achtmonatli- chen Festungs-Arbeitsstrafe veruriheilt. Am ig. September wurde: S#o. dem beim Oberamtsgerichte Gdppingen in Untersuchung gekommenen Johann Harter, von Boll, wegen Gebrauchs falscher Zeugussse, fortgesetzter Wander- buchsfälschung und Angabe eines falschen Namens und Geburtserts vor der Obrig- kelt, neben Verfällung in sämtliche Ko- sten, eine drei und einhalbmonatli- che Festungsstrafe mit einer seiner kör- perlichen Beschaffenheit angemessenen Be- schäftigung zuerkannt. Am 33. September wurdesn ver- tbeilt: 11. Alois Pfändler, von Splndelwaag, Oberamts Leutkirch, welcher bei dem Oberamtsgerichte Ravensburg in Unter- suchung gekommen, wegen bheils quallst- eirter, thells unter erschwerenden Umstän- den und in Genossenschaft verübter Dieb- stähle, wegen Landstreicherel und frecher Lügen vor Gericht, neben Verfällung in den Ersatz des verursachten Schadens, unter solidarischer Verbindlichkelt mit sel- nen Genossen, und seiner Verhoft= und Untersuchungs-Kosten unter Einrechnung eines Thells des erstandenen Arrests noch zu einer neunmonatlichen Fe- stungs-Arbeitsstrafe und nachheriger Ein- sperrung in dos Zwangs-Arbeitshaus zu Ulm auf die Dauer von drei Mona- ten; 12. Viktorla Wagner, von Oggelshausen, auf den Grund der vor dem Oberamts- gerichte Rledlingen geführten Unterst- chung wegen wilederholter Landstrelcherei und Bettelns zu elner dreimonatli- chen Zuchthaus= Arbeitsstrafe zu Hell- bronn und nachheriger Einsperrung in das Zwangs-Aurbeitsbaus zu Ulm bis zu erprobler Besserung, aber wenigstens auf die Dauer von oler Monaten und zum Ersatz sämtlicher Kosten mit, der Bestimmung, daß sie nach ihrer Entlas- sung aus dem Zwangs-Arbeltshaus wie- der unter strenge ortspolizeiliche Aufsiche zu stellen scy.