übrigen sellen nun auch in Bälde besetzt werden, und die Bewerber haben ihre Bitt- schriften innerhalb drei Wochen bei dem Kbnigl. Studienrathe einzureichen. WMan bemerkt hlebei noch weiter folgen- des: 1) Diejenigen Lehrer der Anstalt, welche kaoatbollsche Gelstliche sind, haben neben #hrem Lehramt auch den Gottesdlenst an der zweiten Stadt-Kirche in Ebingen (jedoch oußer dem Belchthhren zu be- stimmten Zelten, keine Pastoratson) zu besorgen. Eben daher wird bei Be- letzung der Lehrstellen vorzöglich auf ka- tbolische Geistliche Rücksicht genommen werden. à) Die Gchalte der einzelnen Lehrstellen stlad, neben dem Genusse einer freien Wehnung eder eines angemessenen Haus- Sinses, folgender Meßen bestimmt: für den Rektor aaf . Hoo0 fl. fär den zweiten Lehrer der obern Abrheilung aauf... Jyostl. für den Ober-Präceptor auf. 650 fl. für den ersten Präceptor auf boo fl. für den zwellen Präceptor auf. 5h00 fl. eben diesen firen Gehalten hat jeder Lehrer auch Anthell an den von den Sch#- lers zu bezahlenden Unterrichtsgeldern, we- von jedoch die auf den Einzelnen kommende Rote für jetzt nicht über jährllche #5 fl. zu berechnen seyn dürfte. Jährlich 60 fl. für so genannte Stu- denten= Erhortatlenen und jährlich 50 fl. für Messen lm Spital werden unter dleje- nigen Lehrer, welche mit diesen Besorgun-= gen werden beanftragt werden, vertheilt. In Beziehung auf Neben= Lehrfächer (oon welchen das des Zeichnungs= Unter= richts berelts besetzt ist) sind noch durch die obgedachte pbchste Entschlleßung vom 26. v. M. für den Unterricht in der Musik (ins, besondere auch im Gesang) jähr- lchh.. 20oao0 fl. für einen Schreiblehrer 2P20 fl. und fär den Unterricht in der fran- zösischen Sorachhee 10 fl. außgesetzt. Diejenigen, welche sich um die Uebertra- gung eines einzelnen solchen Lekrfaches oder auch mehrerer derselben zusammen be- werken wollen, haben lhre dlesfallsigen Bittschriften gleichfalls Innerhalb drei Wo- chen beim Könlgl. Studlenrath einzureschen. Stuttgart den 6. November 182:. Süekind.