vwaltschaft für die zur Reches-Weblihat des Aemenrechts zugelassenen Portheien. Ibre Obliegenheiten in dieser Beziehung werden auf die nachstehende Wrise hiermit sestgesetzt. 1 Die bei dem Cioil-Senate des Gerichts- bofes (Ober-Tribunals; Kreis-Gerichts- boss ;) anhängig werdenden Prozeßsachen armer Partheien in erster oder in zweiter Instanz hat der Vorstand (. 9.) unter die dleser Justizstelle angehbrigen übrigen Prokuratoren nach elner festen Ordnung zu vertheilen, und darüber unter der Aussicht des Gerichtsbofes ein Distributlons-Ver- zelchuß zu führen. 9. 12. Die bei den Oberamtsgerschten zur Ver- bandlung kommenden bürgerlichen Rechts- Kreitigkelten armer Parthelen sind von den im Krelse wohnenden Rechts-Consulenten zu besorgen. Hlerbel kommt nach den bestebenden Grundsätzen zwar die Erkemung über die Zulassung zum Armenrechte selbst, und die Bestlmmung, ob der Parthei eln Adookat beizugeben sey, den Oberamtsgerichten zu; dagegen geschleht die Bestellung des Ossiclal= Anwalts für die arme Parthei aus der Zahl der im Kreise wohnenden Rechts-Con- sulenten, durch den Vorstand der Drekura- toren des Kreis-Gerichtehofes. Es bat derselbe auch in dieser Beziehung einen bestimmten Turnus, jedech mit Räck- sichtnahme auf dle besonderen Verhältnise des einzelnen Falles, z. B. dle Wichtigkeit oder Schwierigkelt einer Sache, die zu große brtliche Entfernung der Parthei rc. za beobachten, und bicrüber gleichfalls ein ei- genes Verzeichusß unter Aufsicht des Ge- richtshofes zu führen. ß. 13. So oft in peinlichen Sachen der Fall elner Vertheldigung vermbgensloßer Ange- schuldigter von Amts wegen sich ereignet; so findet unter der Voraussetzung, daß der Angeschuldigte von der ihm geseollch guste- henden Befugniß, sich einen Vertheldiger selbst zu wählen, keinen Gebrauch mache, zwar die gleichmätzige Verthellung durch den Vorstand der Drokuratoren unter den zuvor erwähnten Bestlmmungen Statt; es sind jedoch hler in der zu beobachtenden Reihenfolge sämtliche im Krelse wohnende Advokaten, ohne Unterschled der Prokura- toren des Krels = Gerichtsh##fes und der Rechts-Consulenten mutbegriffen. Hieräber ist von dem Vorstand der Pro- kuratoren gleichfalls ein abgesondertes Distri- butions-Verzeichniß zu führen. "a 14. Die Vorstände selbst sind von Besorgung der Rechtssachen für arme artheien, so