655 Lit. Die Unssorm elnes Rechts-Con sulenten besteht in einem dunkelblauen Uniforms- Rock, mit runden Aufschlägen und stehen- dem Kragen, gleichfalls von dunkelblauem Tuche; die belden Ende des Kragens sind drel Zoll breit (nach dem Decimal-Maß,) mit amaranthrothem Tuche besetzt. An diesem Rocke befinden sich vornen acht gelbe Wappen-Knbpfe, welche sämtlich zugemacht werden; zwei auf dem Kragen (ie einer an dem Schluß der Besetzung), zwei derglelchen auf jedem Aufschlage, drei ebenselche unter jeder Tasche, zwel an den Lit. B. Häften, und zwel unten in den Nokkfal- ten. Zu dem Rocke werden gewbhullch dunkel- blaue lange Belnkleider getragen; letztere können jedoch auch grau oder von Nanking seyn. Dazu kommen: ein weißes Gillet von Tuch, Stlefeln, ein dreieckiger Hut mit Kokarde und doppelter goldener Schlelfe, und ein Degen mit gelbem Grlff. Bei felerlichen Gelegenhelten werden zu obiger Unlform weiße kurze Beinklelder, wei½e Weste, welße seldene Strümpse und Schuhe mit gelben Schnallen getragen. C. Uebersicht des Standes der Adbokaten und Rechts-Praktikanten am 6. November 1622. Die Gefamtzabl derselben beträgt Hievon sind befindlich im: I. Neckar-Kreis II. Schwarzwald-Kreis III. Joxt-Kreis IV. Donau-Kreis ·* „" """ 2 78. 41 11 15 · „° " 1 · -