von Waffen, wegen gefaͤhrlicher Drohun- gen gegen seine Ehefrau und Eigenthums- Beschaͤdigung wider denselben unterm 31. August d. J. gefällte (in Nro. 66. S.734 des Staats= und Regierungs-Blatts ent- haltene) Straf-Erkenntut, unter Verur- theilung des Rekurrenten in die Kosten zwelter Jnstanz, lediglich bestätigt. Den 5. Oktober wurde: 2. In der Rekursseche des suspendirten Ad- vokaten Dangelmaier, von Gmünd, das von dem Gerichtehofe zu Ellwangen, unterm 3. Mirz 1321 gefällte Straf= Erkzantaiß auf den Grund der vorgeleg- ten Akten und der in der Rekurs-Jnstanz Stoatt gehabten weltern gerichtlichen Ver- bandlungen theils abgeändert, theils be- stätigt, sofort gegen den Angeschuldigten zwar der Verdacht elner verübten Fäl- schung des J.haits einer für dle Gemeinde- Deputirte von Munderkingen verfaßten Eingabe an Seine Kbnigl. Majestät und dadurch versuchter Amts-Erschlel- chung in Ermanglung zureichender Be- weise beruben gelassen, dagegen derselbe der Filschung der Namens-Unterschriften in der befragten Elangabe, so wie der Ver- leitung des vormaligen Geräthmeisters von Jäger zu elner falschen Aussage vor Gericht für überwiesen angenommen, da- her wegen dleser Vergehen der Stelle eines bffentlichen Rechts-Anwalts en!- setzt, zu fernerer Bekleldung eines bffent- lichen Amres für unfäbig erklärt, und neben Bezahlung ven der Untersuchungs- Kosten, auch in die fämtlichen in der Re- kurs = Instanz erlaufene Kosten verur- theilt. Den 8. Oktober wurde: 5. in der Rekurssache des Mahlknechts Mi- chael Schleicher, von Wäschenbeuren, Oberamts Welzhelm, dle eingelegte Be- rufung gegen das von dem Gerlchtohofe zu Ellwangen wegen wiederholter Inju- rien, Calumnle gegen seine Vorgesetzten, so wie wegen wlederholten Vogirens, wider denselben unterm 2o. August d. J. ge- fallte (in Nro. 63. S.y48 des Staats= und Regierungs-Blatts eingerückte) Straf- Erkenmnß wegen Mangels elner gegrün- deten Beschwerde verworfen. Den 1½:. Oktober wurde: 4. in der Rekurssache der Magdalene Welz, von Tullau, Oberamts Hall, das von dem Gertchtshofe zu Ellwangen unterm 15. Juli 13732 gefällte (in Nro. 52. S. 595 des Staats= und Regierungs= Blatis enthaltene) Straf-Erkenntniß abgeökndert, sofort der gegen die Angeschuldigte erho- bene Verdacht eines begangenen Cbe- bruchs und der Calumnie bei der von ihr behaupteten Nothzucht beruben gelassen,