854 Oberamts Maulbronn, wegen wiederhol- ter, zum Theil ausgezeichneter Diebstaͤhle, auch wegen Luͤgens vor Gericht, neben dem Ersabe des Schadens und Bezahlung seiner Arrest-Azungs= und Untersuchungs- Kosten zu sechsmonatlicher Festungs- strafe 11. Barbara Benz, von Osweil, Ober- amts Ludolgsburg, wegen Betrugs, Ehe- bruchs, Scortation, Verläumdung und Lügen vor Gericht, neben dem Ersatze des Schedens, unk Bezahlung von 3 der Un- tersuchungs-Kosten zu neunmonatli- cher Zuchthausstrafe; 1½2. Baltas Kemmler, von Sersheimt Oberamts Vaihingen, wegen wlederbel- ter, schwerer, wbrtlicher und eétlicher Injurien und gefäbrlicher Drohungen, wlederholten Hausfriedens-Bruchs und- versuch:er Unzucht, wiederholter Beträge- reien und Holz-Diebstähle, boshafter El- gemhums-Beschädigung, Brechung eines- eidlichen Angeldbnisses, Vagirens und. Lägen vor Gericht, neben dem Ersetze des Schadens und Bezahlung selner Arrest- und Azungs --, auch 14 der Untersuchungs- Kosten zu ein jähriger Zuchthausstrafe mit derbem Willkomm und derbem Akschled. Am 17. Oktober wurden verur- tbeilt: 1½5. Georg Heinrich Frisch, Weingärtner und Zlegler von Weiler, Oberamts Weins- berg, wegen gewaltsomer, mittelst versuch- ter Tödiung ausgeführter Widersetlich= kelt gegen eine obrigkeitliche Pekfen, neben dem Ersatze der Kur= so wle seiner Ar- rest= Azungs= und Umersuchungs-Kosien zu zwei und elnhalbjáhriger Fe- stungsstrafe; 24. Johann Georg Neuffer, von Holz- gerlingen, Oberamts Bbblingen, wegen ausgejeichneter Diebstähle und wegen Un- terschlagung, neben dem Ersatze des Scha-= dens und der umersuchungs-Kosten zu olermonatlicher Festungsstrafe; 75. Daold Lauter, von Stelnbach, Ober= amts Eßlingen, der zu Cannstadt in Un- tersuchung kam, wegen Erpressung, zweler Diebstähle und Vagirens, neben dem Ersotze der Kosten zu achtmonatlicher Festungsstrafe; 16. der Schneidergeselle Sterhan Müller, von Sal'bach, Oberamts Backnang, we- gen Fälschung, in Betracht der wegen öbulscher Vergehen von ihm bereits er- standenen Strafe, neben Bezahlung der Untersuchungs-Kosten zu viermonat- licher Juchthausstcafe und nachheriger