Den 23. Oltober wurde: 15. der bel dem Oberamtsgerichte Tettnang in Verbaft und Untersuchung gekommene Ambros Lehe, von Ertingen, wegen Pferd-Diebstahls, neben Versällung in den Schaden= und Kosten-Ersatz, zu sechs- monatlicher Festungs-Arbeltsstrafe; 16. der bel dem Oberamtsgerichte Wiblin= gen in Verhaft und Untersuchung gekom- mene Schneider-Geselle van der Mühl, von Leimen, Großberzeglich= Badenschen Landamts Heldelberg, wegen vor Gericht vorgebrachten falschen Bezächts elnes an ibm verübten Straßenraubs, neben dem Eersotze sämtlicher Kosten, zu elner oler= monatlichen Festungsstrase vcrurtheilt- Am 16. Oktober wurde: 17. auf den Grund der von dem Oberamts- gerichte Ulm geführten Untersuchung: a) Benedikt Lorenz Goldhorn, von We- sterstetten, wegen wlederholten ehebreche rischen Conkubinals und wegen wieder 675 bolten Vaglrens, neben Verfällung in seine Arrest= Azungs= und die Hülfte der Untersuchungs-Koesten, zu einer neun- monatlichen Festungestrafe, mit Rück- sichtnohme auf selne korperliche Beschaffen- beit, und zu nachberiger Einsperrung in das Zwangs-Arbeillshaus zu Ulm bis zu erprobter Besserung, wenigstens aber auf drei Monate; b) Marsa Anna Falkeneker, von We- sterstetten, wegen Conkubinats und wie: derholten Vaglrens, neben. Zuscheidung ihrer Arrest= Azungs= und der Hälfte der Umersuchungs-Kosten, zu elner drei- monatlichen Zuchthausstrafe zu Heil- bronn, und zu nachheriger Reklusten in das Zwangs-Arbeltshaus zu Ulm bis zu erprobter Besserung, wenigstens aber auf die Dauer von fünf Monaten verur tbellt. Am 29. Oktober wurde verur- theilt: 18- auf den Grund der von den Oberamtsge- richten Ehlngen und Ulm geführten Untee- suchungen, Johann Alt, von Drakenstein, Oberamts Geißlingen, wegen zweier zwar kleiner und einfacher, aber den zwelten Räckfall in dieses Verbrechen bildender Diebstähle, zum drlitenmal wlederholten Betrugs, ferner wegen Unterschlagung, Lamstrcicherei und anderer Vergeben, ne- ben der Verbiodlichkeit zum Kosten= und Schaden-Ersatz, zu einer zebenmonat: lichen ZSuchthausstrafe zu Moackgibnin- gen mit Willkomm und zu nechberiger Einsperrung in das Zwangs-Arbeitshaus zu Ulm ble zu erprobter Besserung, we- nigstens aber auf zeben Monate; m 30. desselben: 10. der bel dem Oberamtsgerschte Biberach