885 die von den Cameralämtern über den Frucht-Verkauf zu erstattenden Monats- berichte mit dem auf den betreffenden Monat folgenden ersten Postlage um so gewisser einzusenden, als sle sonst durch eigene Boten auf Kosten der Säumigen abgeholt werden würden. Auch haben diejenigen Cameralämter, in deren Be- Rrken Fruchtmärkte bestehen, den der Staats-Hauptkassen-Verwaltung monat- lich zu erstattenden Kassenberichten jedes- mal eine Anjelge der Frucht-Preise (dle sogenannten Schrannenzettel) belzulegen. Uebrigens wird 5.) zur allgemeinen Kenntulß noch ange- sügt, wie man von Seite der Finanz-= Verwaltung immerhlae nach Thunlichkeit Bedacht darauf nehmen werde, daß für die Gült= und Pachtfrüchte von denjenl- gen Lieferungspflichtigen, welche ange- messene Prelse bezahlen wollen, der Geld= betrag angenommen werden kbune, In welchem Falle dieselben der Bezahlung der Gebühren an den Kastenknecht, na- mentlich des Mehgeldes, überhoben stud. Stuttgart den :. December 1822. Weckbperlin. Dienst-Erledigungen. Das erledigte Präzeptorat der zweiten Klasse an dem #yzeum zu Täöbingen, welche die Schüler vom 20. — 12. Jahre des Alters in sich begreift, ist mit einem Einkommen von 464 fl. nach Etats-Preisen verbunden, welches sich aber, wenn der Schreib-Unter= richt mit den davon abhängenden 36 fl. ei- nem andern Lehrer äbertragen wird, auf 428 fl. vermindert. Unter dlesen 433 fl. sind go fl. Schulgelder begriffen. Unter- den berelts bekannten Bewerbern um diese Stelle sind mehrere, deren gegenwörtige Aemter ein besseres oder gleich gutes Eln- kommen gewähren, und die sich also viellelcht in der irrigen Voraussetzung eines größern Einkommens gemeldet haben. Diese haben, wenn sie ihre Büttschriften zurück zu nehmen wünschen, sich innerhalb #4 Tagen bei dem Kdnigl. Studienrath darüber zu erklären; dle etwalgen neuen Bewerber haben inner- halb eben dieser Zeit ihre Birtschriften bei dem Königl. Serdienrath zu übergeben.