2 wegen des Trausits diesseits verlangten Vor sl hremaßregeln unter der Bestimmung sich bereit erklärt, daß dagegen. franzböfischen Weiden, Liqueurs, Bronptweinen und Essigen, welche bei den dlesseitigen Zoll- St#ionen als nach Hechingen bestimmten Transitgut angegeben werden, nur in dem Falle der Durchgang gestattet werde, wenn 687 die von der fürstl. Hechingen' schen Finanz- Kammer ausgestellten Licenz-Schelne vor- bczelge werden kbnnen. Da nun bi:durch die färstl. Hechingen'sche Regierung die VoraueseHungen erfällt hat, unter welchen dle. AnK##ndung der in den Actikeln 4. und 6. der Könlgl. Verordnung vom 2:4. Junl d. J. erwähmen Ausnahmen eintreten kann; so wied den Kbnigl. Ober= Zollämtern hiemit zur Rachachtung endffnet, daß die in der Vererdnung vom z #. Juni n.it hoͤbern Zollen belegten Fabrlkate, in se wei# ihr Uriprung als Hechingen'sche Erzeug- nisse auf die in der Instruktlon vom „. Juli und in dem Erloß vom 36. September d. J. vorgeschriebene Welse dargethon würd, mir dem DTage der Bekanvtwerdung gegenw#rite ger Verfügung, gegen Entrichtung der ## dem : 1. Jonl bestandenen Zellsätzee elnge- fuͤhrt werden koͤnnen. Zugleich werden die Ober-Zollämter an- gewiesen, in Gemäßbeit der oben erwöhnten Bestimmung, obne blcenz-Scheine ven der färstlichen Finanz-Kammer, kelne franzpfsche Welne 2c. ins Hechlugen'sche kranst icen zu. lassen. Stuttgart den 10. December 183, Auf besondern Befehl. Säskind. b) Verordnung, den Einfuhr-Zoll für Baiern'sches Eisen betreffend. Rachdem die Kbnigl. Balern'sche Regle- tung die Elnfuhr Abgabe vom Cisen on der Grenze gegen das Kdnisl. Württembergische Gebiet wieder auf #fl. 40 kr. vom Balern= siben Ceniner berabgesetzt bat; so haben Se. Kdnigl. geruht, daß von dem aus Balern einge- führten Eisen, nämlich von allen Gatungen rohen und abge- schweißten Stabls, Stabe Stangetn- und Zain-Elsens, auch Gußwaaren, zu Herstellung der Reciprecire mit dem von Selte Balerns auf das Württembergische Elsen gelegten Zoll, unter Räckslcht auf die Moajestät zu genehmigen Verschiedenhelt des Gewichts, Ein Gulden, 33 kr. vom Würstembersicheo Centner exheben werden soll.