ausdruͤcklich zur Pflicht gemacht, die Pflegschaft eines Verschollenen jedenfalls bis zu seinem siebenzigsten Jahre in der Pflegschafts- Liste sortzuführen. 4½ Sind die oben (Nro. z. und 3.) bemerkten Bedingungen ulcht vorhanden, 915 so haben dle Oberamts-Gerschte derglei- chea Gesuche, wie bisher, den Puplllen= Senaten der Kreis -Gerichtehbfe mit Berlscht zur Erledigung vorzulegen. Stattgart den 20. December .822. Maueler. B.) Des Departements des Innern: des Ministerium des Innern. Warnung vor durchloͤcherte m Geld. Da zur Anzeige gekommen ist, daß neuer- lich wieder oleles durchlbchertes Geld im Umlauf sey, so will man vor dessen Annahme unter Bezlehung auf die Bekanntmachung vom 16. Oktober 18:20 (Staats, und Re- gierunge-Blatt Nro. 57.) wlederbolt ge- worm und zuglesch diejenigen, welche Spu- ren anzugeben wisen, von wem solche ver- ringerte Gelder verbreltet werden, aufgefor- dert haben, die Pelizel Stellen davon in Kenntniß zu setzen; den letztern aber wird aufgegeben, auf die Emdeckung der Verbrei- ter besonders oufmerksom zu seyn. Stuttgart den 19. December 1322. Schmidllin. C.) Des Kriegs-Departements: Des Kricgs-Ministerium. Erfordernisse zur Aufnahme in die Anstalt für Offiziers-Zöglinge. Diejenigen Jünglinge, welche sich um Aufnahme in die unter der Leitung des Ge- neral-Quartiermeisterstabs stehende Anstalt für Offiziers Zdglinge melden, haben sich elner Präüfung zu unterwerfen, deren Resultat über ihren Eintritt entscheldet. Damit nun die Bewerber dle Forderun- gen bei Zelten kennen lernen, welche bei der Prüfung sowohl in Absicht euf wissenschaft- liche Kenntulsse, als auch in merclischer, ohosischer und Fkonomischer Hlssscht an se gemacht werden, und denen sie nothwendig entsprechen müssen, wenn ihre Aufnahme er- solgen soll, so sieht man sich zu nachstehen- der vorläusigen Bekanntmachung veran- laßt: I. Erforderulsse in wlfsenschaftlicher Hinsicht. 1.) Relislon. Kenntniß der Hauptsätze der Vatürlichen