Nro. 86. Koͤniglich-Wuͤrttembergisches Staats= und Regierungs-Blatt. Dienstag, den 3u. Derember 122. — I. Unmittelbare Königliche Dekrete. Keine. II. Verfügungen der Departements. Des Justiz-Departements. Die in dem Monat November 18232 von den Gerichtsböfen des Königreichs ausgesprochenen Erkenntnifse betreffend. In dem verflossenen Monat November sind von sämtlichen Gerlchtshöfen des Ks- nigreichs nachstehende Erkenntuisse ausgesprochen worden, wobel im Allgemeinen bemerkt wird, daß nur selche Urthelle der Criminal-Gerlchts-Stellen in das Staats= und Regierungs -Blatt aufgenommen werden, wodurch eine längere, als dreimonatliche Freihelts-Strafe erkannt, oder die Dienst-Entfernung eines Staats= oder Commun-= Dieners verfügt wird. A) Obertribunal. J. Eriminal-Senat. Rachtrag vom Menat Oktober. Den 29. Oktober wurde: Oberamts Eglingen, ras von dem Cri= in der Rekurssache des vormallgen Unter- minal-Senate des Gerichtsbofs zu Eßlin= Accisers Friedrich Barth, von Deizisau, gen, unterm 13. Juli 182: wegen Umer-=