ger Gefaͤngniß- Strafe zu condemni- ren; P) der fuspendirte Gemeinderfleger Aker- mann wegen Zechens auf Kosten der Gemeinde und einzelner Amtsunterge- benen, wegen Annahme von Biwilr- thungen auf Kosten der Holzbedürftigen, ferner wegen Tbeilnahme ar dem unge- setzlichen Bezuge eliner Gebühr von dem Pidrch-Erlbse und von dem abgege- benen Bau-Flick= und Brenn, Holze, wegen Thellnohme an der gesetzwidrigen Veräußerung von Allmandplätzen, und an der Verwendung des Telbsee zu Ze- chen, wegen Theilnahme an der Aus- stellung wahrbeitswidriger Zeugnisse in Beziehung auf die angewlesenen Susten- tationsfrächte, wegen Theilnahme an der Beeinträchtigung des Gemeinde-Ver- mögens, endlich wegen gesetzwidriger Tbeilnahme an den Käufen und Pach- tungen der Gemelnde= Güter so wie we- gen mehrerer anderer minder bedeuten- der Dlensteergeben, neben dem Ersotz des Schadens, und zwar unter jolldarischer Verbindlichkelt hinsichelich der in Genos- schaft sich zu Schulden gebrachten Dienst- vergehen, und neben Bezahlung selner Arrest Azungs= und 3 der Unterfu- chungs-Kosten, von selner Stelle als Gemeindepsteger zu cassiren, zu Be- kleldung eines bffentlichen Amts für un- fäbis zu erkfären, und zu zweimonat- licher Festungsstrafe zu verurthellen; 4) der gewesene Gemeinde-Pfleger und Gemeinderath Stephan Mühleck, we- gen Zechens auf Kosten der Gemeinde, wegen gesetzwidrigen Bezugs elner hal- ben Holzlaube, wegen Tphellnahme an der Beelnträchtigung des Gemeinde- Vermbgens, und an der Zeche auf Ke- sten eines Amtsuntergebenen, ferner wegen gesetzwidriger Thellnohme an den Käufen und Pachtungen der Gemeinde. güter, wegen Vernachläßigung seiner Amts-flichten, so wie wegen mehrerer anderer minder bedeutender Dienst. Ver- gehen, neben dem Ersetz des Schadens und zwar unter solldarischer Verbindlichkelt binsichtlich der in Genossenschaft zu Schulden gebrachten Dienst-Vergehen, und neben Berahlung von # der Untersuchungs = Kosten, von selner SLelle als Gemeit derah zu kasstren, zur Bekleidung elncs bffentlichen Amts für unféhig zu erklären, und zu sechs- wöchiger Festungsstrafe zu verunhei- len sey. Den :2. November wurde: 2. auf eine von dem Oberamtzsgerlchte Gmuͤnd gefuͤhrte Untersuchung, Joseph Walter, Schneider in Gmuͤud, wegen