daß dem im Lande reisenden Auslaͤnder das Straßen-Geld, ohne Unterschied ob er mit ausländischen oder inländischen Pfer- den reist, abgefordert worden ist. Man sieht sich daher veranlaßt, lediglich auf das neuere Straßenbau-Abgaben-Ge- set . — und B. zu verweisen, welchem gemä# die Straßenbau-Abgabe vom aus- ländischen Vieh, (Pferden rc.) ohne Rücksscht auf die Person des Reisenden, immer also in dem Fall zu erheben ist, wenn In= oder Ausländer mit auslän- dischen Pferden reisen. Bei Retour-Reisen findet übrigens nach der klaren Vestimmung des §. - des Ge- seses nur in dem Fall eine weitere Abgabe Statt, wenn die ausléndischen Pferde nicht an dem Tage des Eintritts, oder am fol- genden Tag, über die nämliche Gränzstätte zurückbehren. Stuttgart den —. Januar 1325. Süskind. Dienst-Erledigungen. Durch die Pensionirung der Cameral= Verwalter Bilfinger und Scholl sind die beiden Cameralämter Urach und Pful- lingen, wovon jenes in der ersten, dieses in der zweiten Besoldungs-Klasse steht, und durch den Tod des Buchhalters Aigster ist eine normalmäßige Buchhalters-Stelle bei der Königl. Staatshaupt-Kasse in Er- ledigung gekommen. Am So. v. M. ist zu Eßlingen der pen- sionirte Hauptmann v. Stockmaper und am 1. d. M. zu Stungart der pensionirte General-Lieutenant v. Wiesenhötten gestorben.