Nro. 2. Königlich-Württembergisches Staats= und Regierungs-Blatt. — Domnerstag, den 16. Januar 18233. I. Königliche Verordnungen und unmittelbare Dekrete. Gesetz, die Aushebung für das Jahr 1823 betreffend. Wilheilm, von Gottes Gnaden König von Wurttemberg. Wir haben nach Anhoͤrung Unseres Geheimen Ralhs und unter Zustimmung Unserer getreuen Stände in ihrer Situng vom „. Mai 1321 die Zahl der für das Jahr 138:3 auszuhebenden Rekruten auf Vier Tausend Mann in der Maße fest- gesent, daß die ungehorsam Abwesenden und die wegen Berufs Ausgenommener, in so serne die Aushebung sie trifft, als gestellt in die Rekrutenzahl eingerechnet werden. Demnach verordnen und verfügen Wir, daß auc der Zahl der im Jahr B02 ge- bornen Jünglinge Vier Tausend Mann