70 B.) Des Departements der Finanzen: Königliche Ober-Rechnungs-Kammer. Die Leferungen zur Ausstands-Kasse und den Einzug der Dusstände betreffend. Da man aus den Abrechnungen und Cassen-Berichten der Cameralämter erse- hen hat, daß mehrere, statt ihre Cassen- Vorräthe der Vorschrift gemäß zur Aus- stands-Casse einzuliefern, sie ohne Er- mächtigung zurückbehalten, und hierdurch die Ablôsung der zum Theil verzinslichen Passiv-Reste verzögern, so werden dieje- nigen Cameralmier, bev welchen nach der lehten Abrechnung Ausstands-Cassen- Vorrthe sich befinden, aufgefordert, sol- che ohne längern Verzug an die Casse einzusenden, oder, wenn sie deren zur Be- richtigung dringender liquider Zahlungs- Räckstände des Ausstands-Instituts selbst bedürfen sollten, dieses anzuzeigen und nachzuweisen. Zugleich werden die Cameralämter wie- derholt erinnert, den Einzug der Aus- stände auf das thätigste zu belreiben, indem man diejenigen Beamten, wolche sich hie- rin ferner nachläßig bezeigen sollten, zur Verantwortung ziehen wird. Stuttgart den 18. Januar 1825. Rahr. Dienst-Erledigungen. Durch die Beförderung des Ober-Tri- bunal-Sekretärs Dr. Bezzenberger zum Assessor bei dem Königl. Gerichtshofe in Ulm ist dessen bisherige Stelle in Er- ledigung gekommen. Die Bewerber um dieselbe haben nun ihre Bittschrifren unter Anschkuß der erforderlichen Zeugnisse inner- halb drei Wochen bei dem Königl. Ober- Tribunal einzureichen. Durch die Beförderung des Revier= Amts-Verwesers, Oberförsters Grafen von Beroldingen, auf das Forstamt Rottweil ist das Revier Bissingen, erster Classe, Forstamts Kirchheim, in Erledi- gung gekommen. Das erledigte Diakonak an der St. Leon- hards-Kirche zu Stuttgart ist mit einem Einkommen von 820 fl. nach Etats-Prei- sen verbunden. Die Bewerber, welche scch gefallen lassen müssen, zu einer Probe- Predigt berufen zu werden, haben ihre Birrschriften binnen drei Wochen bei dem evangelischen Consistorium einzugeben.