* 5 II. Berfügungen der Departements. A.) Des Justiz-Departements: Des Justiz-Ministerium. Die Sestellung von zehn geprüften Rechts, Candidaten zu Referendären zweiter Klasse. Diejenigen zehn Rechts-Candidaten, welche vie lehte Concurs-Prüsung genügend ersianden haben, (Regierungs-Blatt von 1823, S. 146.) sind ihrem Ansuchen ge- mäß als Referendare zweiter Klasse zuge- theilt worden, und zwar I. dem Königl. Gerichtshofe zu Eßlingen: 1. Abel. 2. Sattler. 5. Nagel. U. dem Königl. Gerichtshofe zu Tübingen: 1. Kober. 2. Pressel. 5. Bazlen. III. dem Königl. Gerichtshofe zuEllrangen: 1. Schott. 2. Wünsch. IV. dem Königl. Gerichtshofe zu Ulm: 1. Strauß. 2. Buzorini. Die vorbenannten Referendäre haben sich nunmehr bei den bezeichneten Gerichts- ösen zur Dienstleistung anzumelden, und von den Letteren wird die gewoöhnliche Anzeige über die Statt gehabte Veridi-= gung erwartet. Stuttgart den 21. Februar 16-5. Maucler. B.) Des Departements des Innern: Des Koͤnigl. Consistorium. a) Empfehlung ciner Schulschrift. Man sindet sich veranlaßt, auf die Nütz- lichkeit der Schrift desc Pfarrers Daniel in Dürrwangen: Deutscher Volks-Schullehrer als Meister unter hundert Schülern 2c. die Geistlichen aufmerksam zu machen, und insbesondere den Schul-Conferenz-Direkto- ren die Berücksichtigung und Benuhung derseiben bei ihren Verhandlungen mit den Schullehrern ihres Bezirks zu empfeh- len. Stuttgart den 50. Januar 18-5. Auf besondern Befehl. Wachter.