den bisherigen zweiten Vorstand des Gerichtshofs zu Tübingen, Ober-Tribu- nalrath Bauer, zu dem Knigl. Ober- Tribunal nach Stuttgart in Gnaden zu versehen geruht. Ferner haben Höchstdieselben ver- möge höchster Entschließung von demselben Tage gnädigst geruht: die erledigte Sekretärs= Stelle bei der K#lschen S#larMn a. 0 “ “ I dem bisherigen Staats -Kassen= Buchhalter Härlin zu übertragen, und dagegen den seither bei dem Rechnungs-Büreau des Königl. Steuer-Collegiums angestell- ten Revisor Hauff zum Buchhalter bei der Königl. Staats-Hauptkasse zu er- nennen, auch vermöge höchster Entschließung vom :y. v. M. die erledigte Buchhalters-Stelle bei der Staats-Hauptkasse dem bei der vor- maligen Tabaks-Gefäll-Verwaltung an- gestellt gewesenen und nach deren Aufl#= sung in den Quieszenten-Stand getretenen Hauptbuchhalter Hofmann zu übertra- gen. Unterm :5. v. M. wurde dem Weg- Inspektor, Oberlieutenant Bäumlein, die Erlaubniß, die Armee-Uniform tragen zu dürfen, ertheilt. II. Verfügungen der Departemen ts. Des Departements des Innern: 1. Des Königl. evangelischen Consistorium. a) Schul-Conferenz-Direktoren betreffend. Die erledigte Direktion der Schullehrer- Conferenzen in der Vaihinger Dioͤcese ist Stuttgart den 18. Februar 18:3. dem Pfarrer Mohr in Ensingen uͤber- tragen worden. Waͤchter. b) Die diesjährige Feier des Tags Mariaͤ Verkuͤndigung betreffend. Da imgegenwärtigen Jahr der :5. März in die Charwoche fällr, so ist in Gemäß- beit der bestehenden Verordnungen der Feiertag Mari Verkündigung am Frei- tag der vorhergehenden Woche, alfo den : 1. März, in der evangelischen Kirche des Konigreichs zu begehen. Stuttgart den z1. Februar 28-3. Wachter.