narien oder bei hiezu legitimirten Schul- meistern ihre Lehrzeit zubrinngen wollen, den .. und 5. pril d. J. im S#hallehrer- Seminar zu Eßlingen die Prüfung ihrer Vertenmnisse, und ihrer Fähigkeiten für diesen Veruf zu erstehen haben. Der 4. und 5. April wird zur Vorprüfung der- jerigen Junglinge bestimmt, welche um Aufnahme in das Chlinger Seminar selbst gebeten haben. Sämrliche Dekanat= und Pfarrämter werden hiemit angewiesen, nicht nur dafür besorgt zu soyn, daß die Bittschriften um Zulassung zum Schul- stand wie um Aufnahme in das Seminar unter genauer Beobachtung der vorge- schriebenen Form unfehlbar im Monat März bei der unterzeichneten Stelle ein- laufen, indem jede spärter einlaufende Vine dieser Art für das gegenwärktige Jahr obn Wirkung bleibt, sondern auch die gerans= ten Prufungo= Tage den in ihrem #aut befindlichen Birtstellern genau und mit dem Anhang bekannt zu machen, dö se, ohne auf besondere Erlasse zu warten, sih den Tag vor dem festgesehten Termin in Eßlingen einzufinden, und der gesehlichen Prüfung zu unterwerfen haben, von de- ren Erfolg erst die Entscheidung über ihre Bitte abhängt. Wer diese Prüfungs= Terminc versäumt, wird für dieses Jahr nicht mehr zugelassen. Satnurtgart den 28. Februar 13;3. Wachter. "B.) Der Departements des Innern und der Finanzen: der Ministerken des Innern und der Finanzen. Auerkennung der Rheinisch= Weslündischen Handels-Kompaguie und Schutz für diesclbe im Königreich. Seine Königliche Majestät haben vermöge höchster Entschließung vom 11. v. M. der Rheinisch-Westindischen Han- dels-Kompagnie zu Elberfeld, deren Plan koufmännische Geschäfte nach Westindien, Nord= und Süd-Amerika eder auch nach anderen Weltgegenden bezweckt, und zwar, was die Auofuhr betrifft, ausschließlich mit deutschen Kunst= und Natur-Erzeug" nissen, theils für eigene Rechnung, theilo