und zu: dreiwoͤchiger Gefaͤngniß- strafe verurtheilt; sodann wurde 329 c). der von dem suspendirten Gemeinde- rath Johann Conrad. Mohl ergriffene Rekurs wegen Verzichtleistung alge- wiesen, endlich in Betreff der Kosten eines Theils das Erkemuniß erster Instanz bestätigt, und -andern Theils die Kosten der Rekurs- Instanz sänulichen.Rekurrenten aufer- legt; 5. in der Rekurssache des Gemeinderaths Gottfried Stäble, von Derdingen, O. A. Maulbronn, die gegen das von dem Gerichtöhofe in Ehlingen am 17. December v. J. wegen fortgesehrer Fäl- schungen zu Bedeckung von Cassen-Ein- griffen und schlechter Verwaltung des Ver- ihm anvertrauten pflegschaf lich mögens wider ihn gefällte, die Cassation- von der Gemeinderaths-Stelle, Unfi- higkeits-Erklárung und vierzehentd- gige Gefängnißstrafe aussprechende Er- kenntniß Mangels einer Beschwerde unter Ver- urtheilung des Rekurrenten in die Ko- sten zweiter Instanz verworsen. Den 1u. März wurde: . in der Rekurssoche der Cácilia Staller, von Wellendingen, O. A. Rottweil, das von dem Gerichtshofe in Tübingen,m erhobene Berufung wegen # S 15. December v. J. wegen wiederholter unerlaubter Entfernung aus ihrem Wohnort und wegen wiederholten Va- girens wider sie gefällte (S. 85. des Reg. Blatts v. J. 1825 eingerückte) Straf-Erkenntniß unter Verurtheilung der Rekurrentin in die Kosten der zwei- ten Instanz lediglich bestärigt. Eben so-wurde den 15. März: .Hin der Rekurssache des Conrad Bol- linger, von Ober-Sulmetingen, O.A Biberach, das von dem Gerichtshofe in Ulm unter dem 3o. Deceinber v. J. wegen thätlicher Widersehlichkeit gegen die Odrigkeit, und schwerer öffentlicher Injurien wider ihmgefällte (S. 120 des Reg. Blatts v. J. 1833 eingeräckte) Srras-Erkenntniß, und in der Rekurssache der Barbara Rueß, von Urach, das von dem Gerichtshofe in Eßlingen, unterm 6. Februar d. J. wegen gewerbsmäßiger Begünstigung von Diebstählen wider sie gefällte (S. 161 des Reg. Blatts v. J. 1823 einge- rückte) Stras-Erkenntnif, unter Verur- rheilung der Rekurrenten in die Kosten der zweiten Instanz lediglich bestaͤtigt. Den 18. März,wurde: . in der Rekurssache des Jafob Schäfer, von Eßlingen, das von dem dortigen Gerichsshofe am 5. Rovember v. J.