dritten Instanz ausgesprochenes Erkennt- niß eingelegte Revision als unstatthaft von Amts wegen verworfen; 9# in der Ationssache von dem Gerichts- hofe zu Eßlingen zwischen dem Küfer- meister Erbe und Consorten zu Stutt- gart) Jaten, jetzt Inten, Anten, Qnten, und dem Küfer= Obermeister Groß da- selbst, Inten, jeht Jaten, Aten, Qaten, Besitzdes Keltern-Rechts, jebt Wieder- einsetzung in den vorigen Stand wegen versäumter Nothfrist betreffend, das am . Juli 2842 gefällte Erkenntniß voriger Instanz unter Verurtheilung der Anten in die Kosten dieser Instanz bestätigt, und erkannt, daß die Anten, Onten, mitr der gegen das erstrichterliche Er- kenntniß in dritter Instanz vorgebrach- ten Nullitäten-Klage, so wie mit ihrem Restitutions-Gesuch wegen der in vori- ger Instanz versäumten Gemeinschaft der Ation, als jedenfalls noch nicht hie- her geeignet, abzuweisen seyen. Den 19. März wurde: o. in der Ationssache von dem Gerichts- hofe zu Tübingen zwischen der Gemeinde Gomaringen mit Hinterweiler, O.A. Reutlingen, Kl., Antin, und der K. Finanz-Kammer zu Reutlingen, Bekl., Atin, poto condictionis indebii, die Berufung wegen Mangels an einer ge- gründeten Beschwerde unter Verurtbei- lung der Antin in die Kosien dieser In- stanz von Amts wegen verworfen. B8) Kreei Gericht heéfe. I.. Gerichtshof für den Neckar-Kreig. 1. ECriminal = Senat. Am: 1. März= wurden verur- theilt: : die bei dem Criminalamt zu Stkutt- gart in Untersuchung gekommene Do- rothee Fischer, von Birkmannsweiler, O.A. Waiblingen, wegen eines großen und auagezeichneten Diebstahls, wegen Unzucht und polizeiwidrigen Aufenthalts. zu Stuttgart, neben Bezahlung ihrer Arrest= Azungs= und Untersuchungs- Kosten zu viermonatlicher Zucht- hausstrafe; : der Weing&rtner Adam Friedrich Metsch, von Hessgheim, O. A. Besig= heim, wegen Unterschlagung, Fälschung, - - « und Eigenmächtigkeit, neben dem Er-