zu einer zwei und einhalbjähri- gen Zuchthausstrafe und nachher zu ein jähriger Reklusson in einem Zwangs-Arbeitshause, sodann zu Stel- lung untet strenge polizeiliche Auf- sicht; 5Barbara Strobel, Ehefrau des Franz Joseph Strobel, von Fachsen= feld, wegen in Genossenschaft verübter Marktbiebstählé, die ihr viertes Dieb- stahls-Verbrechen constituiren, unter Einrechnung eines Theils des erstan- denen Arrestes, noch zu einer zehen- monatlichen Zuchthausstrafe und nachheriger fünfmonatlicher Re- klusson in einem Zwungs-Arheitshaus, sodann zu nachherlger Stellung unter Am 4. März wurde: 1. auf den Grund der bei dem O. A. Ge- richte in Hall verhandelten Umersu= chung- a) Friedrich Barfußz, von Vellberg, wegen Widersetzlichkeit gegen obrigkeit liche Diener durch ernstliche Andro- bung von Gewalt, so wie wegen gre- ber wörtlichen Injurien gegen den lhm vorgesetzten Gemeinde-Rath, zu drei= und einhalbmonatlicher Fe- stungsstrafe, und b) dessen Ehefrau Sophie Catharine, wegen gleicher Vergehen, zu drei- und einhalbmonatlicher Zucht- bausstrafe verurtheilt. Unterm 6. März ist: strenge polizeiliche Aufsicht; 5. auf den Grund einer bei dem O. A.Ge- 1) Johann Eiberger, von Deufstetten, richte Ellwangen gefuͤhrten Untersu- wegen vieler in Genossenschaft veruͤb- chung: ter, zwar erster und kleiner, aber zum a) Johann Bonct, von Schwenningen, Theil qualificirter Diebstähle, zu ein- jähriger er Festungsstrafe; 8) Ottmar Lindle, gebürtig bon Zei- hertshofen bei Grombach im Bairi- schen und wohnhaft zu Umterdeusstet= ten, wegen. mehrerer in Genossenschaft veruͤbter, zwar kleiner aber zum Theil qualificirter und zugleich wiederholter Diebstaͤhle, zu ein jähriger Festungs= strafe. wegen theils ehebrecherischen theils ausserehelichen Incests mit seiner Stief- tochter, neben Bezahlung seiner Arrest- Azungs= und der Hälfte der Unterfu- chungs = Kosien, zu zweijähriger Zuchthausstrafe; b) dessen Stieftochter, Catharine Abel, wegen gleichen Verbrechen, und. we- gen eines zu Schulden gebrachten Scor- 0tatibns= Vergehens, neben Bezahlung