r 5. *r! ihrer Arrest-Azungs= und der Hilfte der Untersuchungs-Kosten zu ein= und einhalbjähriger Zuchthausstrafe verurtheilt worden. Den 8. März wurde: . auf den Grund einer vor dem O. A. Ge- richte Hakl verhandelten Untersuchung, Eva Catharine Knödler, von Unter- limburg, O. A. Hall, wegen Ehebruchs, und ersten kleinen, jedoch ausgezeichne- ten Diebstahls. zu. viermonatlicher Juchrhausstrafe verurtheilt. Unterm 1½½. März ist: in der vor dem O. A. Gerichte Aalen verhandelten Untersuchungssache gegen Conrad Friedrich Kaufmann, von Aalen, wegen Ehebruchs, verbunden mit topischem Inceste, neben Bezah- lung der Halfte der Untersuchungs-Ko- sten, eine drei= und einhalbmonat= liche Festungsstrafe mit angemessener Beschäftigung erkannt worden. Unter dem 13. März wurde: auf den Grund der von dem O.A.Ge- richte Künzelsau geführten Untersuchung, Georg Michael Abel, von Crispenho= fen, wegen mehrfacher grober Verbal- Injurien gegen das ihm vorgesetzte K. O.A.Gericht Künzelsau, so wie gegen den Orts-Schultheißen und die übrigen Gemeinde= Vorsteher zu Erispenhofen, 347 desgleichen wegen wiederholter gegen das Leben anderer gerichteter Drohun- gen, und wegen Drohung einer Brand- stiftung, mit Rücksicht auf die schon früher wegen ähnlicher Vergehen erlit- tenen Bestrafungen, zu fünfmonal= licher Festungsstrafe verurtheilt. An demselben Tage wurde: auf den Grund der vor dem O. A-Ge- richte Aalen geführten Untersuchung, Victoria Vogel, von Pfannenstir, HOberamts Aalen, wegen mehrerer in Genossenschaft verübten Marktdiebsih= le, auch wegen verübten kleinen, aber ausgezeichweten und im rechrlichen Sime zweiten Diebstahls, sodann wegen wie- derholten Vagirens und gewerbemäßi- gen Bettelns, auch unzüchtigen Lebens, mit einer zehenmonatlichen Zucht- hausstrafe und nachheriger viermo- natlichen Reklusion in einem Zwangs= Arbeitohause, belegt. Den 15. März wurde: 6. auf den Grund der von dem O. A.Ge- richte Schorndorf geführten Unterfu- chung, der Weber Anton Schundter, von Beutelsbach, wegen wiederholten Vettelns, in Rücksicht auf die vielen deshalb schon erstandenen Strafen, zu sechsmonatlicher Zwangs-Arbeits- hausstrafe, so wie zu Bezahlung sämt-