2 40% Reolsions-Erkenntniß. 19. In der von Amts wegen zur Revision vorgelegten commissarisch geführten Un- tersuchungs-Sache erkannte der Crimi- nal-Senat des Königlichen Ober-Tri- bunals unter dem 3. März 13825: daß der Oberamtmann, Eberhard von Bühler, zu Hall, wegen grober Pflicht- verlehung durch eine fortgesoßte leicht- sinnige und nachläßige, mit pflichtwi- driger Nachsicht gegen die ihm unterge- ordneten Diener, vielfältiger Ueber- schreitung seiner amtlichen Befugnisse und Hintansehung bestehender Vorschrif- ten verbundene Amtsführung, vorzüg- lich aber auch wegen gänzlich vernach- läßigter Aufsicht auf die Casse und Rech- nungsführung des Amtspflegers, we- gen unrichtiger Berichts= Erstattungen, und ungeprüfter Unterzeichnung und Absendung mehrerer von Untergebenen entworsenen unwahren Berichte an die ihm vorgesetzte Vehörden, so wie wegen injuribser Aeußerungen gegen die K. Kreio-Regierung überhaupt un eines ihrer Mitglieder insbesondere, von dem Amte eines Oberamtmanns in Hall zu entlassen, zu fernerer Bekleidung ciner selbstüändigen Amtsstelle für unfähig zu erklären, und zu viermonalichem Festungs-Arrest auf Hohenasperg, so wie zu dem Ersat eines noch zu bestim- menden Theils der Untersuchungs-Ko- sten und zur Zurückgabe der ungebühr- lich bezogenen Emolumente, zu verur- theilen und denen, welche durch die Amtsführung des Inculpaten verletzt worden sind, der Regreß an ihn vor dem Civil-Richter vorzubehalten sep. #:. Civil = Senat. Den 3. April wurde: . in der Ationssache von dem O.A.Ge- richte zu' Mergentheim zwischen dem Schutzjuden Aron Jonathan Levi, zu Archshofen, Kl., Anten, und Jchann Schöôller, zu Breitenbach, Bekl., Aten, wegen Schuldforderung, die Berufung bei dem Mangel einer gegründeten Be- schwerde von Amts wegen verworfen, und Ant in die Kosten verfällt; 2. in der Rechtssache ersier Instanz zwi- schen der Stadtgemeinde Nercoheim, Kl., und dem Herrn Fursten von Tarié, Bekl., das Recht einer Kirchenstistung betrefsend, die Klage angebrachtermaßen abgewiesen.