Verbindung mit einer Jaunerbande und nachgefolgter Theilnahme an der von einem ihrer Mitglieder begangenen Ent- wendung unter Einrechnung eines Theils des erstandenen Arrests zu fuͤnfmonat- licher Zuchthausstrafe in Markgroͤnin- gen und einer körperlichen Züchtigung von fünfzehen Streichen; 36. Maria Ursula Bauer, von Emer- kingen, O. A. Ehingen, sogenannte Ma- riann-Urschel, wegen Vagirens, Con- cubinats, Verbindung mit einer Jau- nerbande und Theilnahme an deren Verbrechen, namentlich an einem Raub und einem von der Bande mit Wafsen verübten Diebstahle zu vierjähriger vom Tageihrer vorlufigen Einlieferung an den Strafort zu berechnender Zucht- hausstrafe in Markgröningen mit Ab- schied und nachheriger Einsperrung in dem Zwangs-Arbeitshause zu Ulm bis zu erprobter Besserung, wenigstens aber auf die Dauer von zwei Jahren; end- lich 17. Waldburga Hartmann, von Schem- merberg, O. A. Biberach, sogenannte Freymanns-Therese, wegen Verbin- dung mit einer Jannerbande und Theil- nahme an deren Verbrechen, auch Ver- letung eines Handgeläbdes zu zweijäh- rige: Zuchthausstrase in Markgrönin- gen, einer körperkichen Züchtigung von fünfzehen Streichen und nachheri- ger Einsperrung in das Zwangs-Ar- beitshaus zu Ulm bis zu erprobter Ves- serung, wenigstens aber auf die Dauer eines Jahrs verurtheilt. Zugleich wurde sämtlichen zu 16— a7 Ver- urtheilten neben dem Ersatz des Scha- dens, so weit sie sich dabei betheiligt, und ihrer eigenen Verhafts= ein ange- messener Theil an den Untersuchungs- Kosten zugeschieden, und zu 18 und19 für den Fall, daß diese Verurtheilten in Folge der zu Regulirung ihrer Hei- maths-Verhältnisse eingeleiteten Com- munikationen als Inländerinnen anzu- sehen wären, die Einsperrung derselben in ein Zwangs-Arbeitshaus nach er- standener Strafe vorbehalten, hinsicht- lich der zu 2e bis z7 bemerkten aber ver- fügt, daß sie nach erstandener Strafe unter strenge polizeiliche Aufsicht gestellt werden sollen. Am :6. April wurde: auf den Grund der vor dem O. A. Serichte Kirchheim verhandelten Untersuchung: 38. Katharina Schüle, bon Kirchheim, wegen oft wiederholter Landstreiherei und verbotswidrigen Eintritts in die Residenz, neben einer torperlichen Züch- igung von fünfzehen Ruthenhie-