5. 2 Den 2e. Mai wurde: in der Rekurssache des Gemeinde-Pfle- gers, Elias Schuh, von Unter-Eisis- heim, O. A. Heilbronn, das von dem Gerichtshose zu Eßlingen unterm 1½4. November v. J. wegen verübten Be- trugs und wegen auf Kosten der Ge- meinde bestritrener Zechen und anderer Nebenausgaben gefällte (S. 9:7 des Reg. Blatts von 182= eingerückte) Straf-Erkenntniß unter Verurtheilung des Rekurrenten in die Kosten zweiter Instanz, im Wesentlichen bestätigt. Den :4. Mai wurde: . in der Rekurssache des Johann Martin Ehrmann und des Sebastian Ehr- lein, von Westernhausen, O. A. Kün- zelsau, das von dem Gerichtshofe zu Ellwangen unterm 20. und 22. April d. J. wegen mehrerer groffer, zum Theil ausgezeichneter und qualisicirter Dieb- stähle, welche bei Ehrmann im rechtli- chen Sinne als zweites, bei Ehrlein aber als drittes Diebstahls-Vergehen zu be- trachten sind, wider sie gefällte (S. 40% und 40 des Reg. Blatts von 1835 ein- gerückte) Straf-Erkenntniß, unter Ver- urtheilung der Rekurrenten in die Ko- sten zweiter Instanz, im Wesentlichen bestaͤtigt; 46 r— in der Rekurssache der Catharine Schüle, von Kirchheim, das von dem Gerichtshofe zu Ulm unterm 36. April d. J. wegen oft wiederholten Vagirens und verbotswidrigen Eintritts in die Resüdenz gefällte (S. 12 des Reg. Blatts von 1823 eingerückte) Straf-Erkenntniß im Allgemeinen bestätigt, jedoch die der Rekurrentin zuerkannte Strafe der Ruthen-Züchtigung, welche ihrer Ge- sundheits-Umstände wegen keine An- wendung sinder, in eine einmonatliche Zwangs-Arbeitshausstrafe verwandelt und die Rekurrentin in die Kosten zwei- ter Instanz verurtheilt. Den z7. Mai wurde: in der Rekurssache des Weißgerber= Gesellen Emanuel Gottlob Weigle, von Ludwigsburg, das von dem Gerichts- hofe zu Eßlingen unterm 18. März d. J. wegen wiederholten Pagirens, und we- gen betrügerischen Schuldenmachens wider denselben gefällte (S. 333 des Reg. Blatts von 182:3 eingerückte) Straf-Erkenntniß, unter Verurtheilung des Rekurrenten in die Kosten zweiter Instanz, lediglich bestärigt; . in der Rekurssache des Ernst Friedrich Trautwein, von Maulbronn, das von dem Gerichtshose in Eßlingen un-