gen zwar ersten und einfachen, aber großen Diebstahls, ferner wegen eines Hausdiebstahls, und einer weitern blei- nen und einfachen Entwendung, auch frechen und beharrlichen Lügens und Läugnens vor Gericht zu vier und einhalbmonallicher Zuchthausstrafe in Heilbronn und zum Ersatze des gestif- teten Schadens und sämtlicher Kosten verurtheilt. Den 3:. Mai wurden: 14. auf den Grund der bei dem O. A. Gerichte Wiblingen gepflogenen Untersuchung: a) Bernhard Hiller, von Wain, we- gen eines ausgezeichneten und im recht- lichen Sinne zweiten Diebstahls, we- gen gefährlicher Drohungen, wieder- holten incestuosen Concubinats, und frechen Lügens und Längnens vor Ge- richt, neben Versällung in seine Ver- hafts= und z der Untersuchungs-Ko- sten, zu zehenmonatlicher Festungs- Arbeitsstrafe nebst Willkomm undnach= heriger Einsperrung in das Zwangs-Ur- beitshaus zu Ulm bis zu erprobter Besserung, wenigstens aber auf die Dauer von sechs Monaten, und b) Kunigunde Pfister, von Staig, we- gen wiederholten incestuosen Concubi= nats, neben Verfällung in ihre Ver- hafts= und3 der Untersuchungs-Kosten zu fünfmonatlicher Zuchthausstrafe zu Ludwigsburg verurtheilt. An demselben Tage wurde end- lich noch: 15. Marie Anne Leins, von Aulendorf, O.A. Waldsee, wegen fortgesetzten ehe- brecherischen Concubinats und wieder- holten Bagirens, neben Verfällung in sämtliche Kosten, zu siebenmonatli- cher Zuchthausstrafe zu Ludwigsburg und nachheriger dreimonatlicher Einsperrung in dem Zwangs-Arbeits“ hause zu Ulm verurtheilt. Nachtrag zu den Straf-Erkenntnissen vom Monat Afpril. Den #2. April wurde: der vormalige Stadtschreiber, D. Diesch, zu Saulgau, wegen verschuldeten, je- doch ersetzten Kassenrests als vormaliger rechnender Bürgermeister der Stadt Saulgau und anderer grober Dienst- vergehen, neben Entlassung von seinem blöher bekleideren Amte und Unfähig- keits-Erkl4rung zu einer verrechnenden und überhaupt zu einer selbstständigen Seelle, zu sechsmonatlicher Festungs- strafe mit angemessener Beschäftigung innerhalb der Festung verurtheilt, auch hinsichtlich des Kostenpunkts das Ange- messene verfügt.