6.) vom vollendeten 40. — 66e. Jahr 7.) vom — 60. — 70. — 8.) vom — 70. — 80. — 9.) vom — 80. — 90. — 10.) ou — po. — 100.— 11.) uͤber zoo Jahre. C.) Familienstand: 1.) Verehelichte, 2.) Wittwer, 5.) Wittwen, 4.) Geschiedene, 5.) Unverehelichte. D.) Kirchliches Verhältnißt 1I) Christen, 1.) Evangelische, a) Lutherische, b) Reformirte, 2.) Katholiken, 5.) von andernchristlichen Religions- Parthieen. M Juden. Art. 6. Die Rubrik A. und die unter B. aufge- führten Spccial-eRubriken zerfallen in die Unterabtheilungen: Mämmliche und Welb- liche. In der vierten Special-Rubrik unter Lit. C. sindn###chidie zu. Tisch und 514 Bett bleibend geschiedene Katholiken zu ulgreichs. zählen. Art. 7. Dlie Oberamts-Tabellen mit den Ortsz Tabellen werden von den Kreis= Regie rungen gesammelt, und dem Ministerium des Innern eingesender. Das statistisch topographische Vureau bearbeitet aus ihnen die Tabellen über die Vevölkerung der Kreise und des Kö- Erstere werden den Kreis-Re- gierungen mitgetheilt. Art. 8. Das summarische Verzeichniß der ver- schiedenen Wohnorte wird den Bevölle- rungs-Tabellen nicht mehr beigelegt. Art. 9. Der Termin für die Verechnung bleibt bei der einen und der andern Tabelle der 1. November, so wie überhaupt alle bis, herigen Vorschristen über die Aufnahme der Bevölkerung, die mit der vorsiehenden Verordnung und der gegenwärtigen In= struktion nicht im Widerspruch stehen, ihre Kraft, behalien, Stuttgart den :8, Juni 1835. Schmidlin.