282 I. 3 Preußens Erhebung. rotteten sich sogar die Bauern zusammen, tobend gegen „die neue Frei- heit“, und der König mußte seine gelben Reiter wider sie aussenden. Auf der Junkergasse zu Königsberg tagte der Perponcher'sche Club, wür- dige Herren vom Hofe, vom Landadel, von der Armee, allesammt tief entrüstet über „das Nattergezücht“ der Reformer. Niemand dort schalt grimmiger als General Nork: der sah die alte strenge Zucht aus der Welt ver- schwinden, sah die Zeit gekommen, wo jeder Fähnrich an seinem Obersten zum Marquis Posa werden wollte. Selbst Gneisenau konnte der Kühnheit des Ministers nicht folgen, er meinte den Untergang des großen Grund- besitzes vor Augen zu schauen bis ihn die Erfahrung eines Besseren be- lehrte. Einige der wackersten Männer aus den alten ostpreußischen Ge- schlechtern der Dohna, der Auerswald, der Finkenstein beschworen den König in einer Eingabe, die Rechte des Adels zu schützen, ihm mindestens die Befreiung vom Kriegsdienste und die Patrimonialgerichte zu erhalten. Auch berechtigte Beschwerden blieben nicht aus; denn obwohl der Gesetzgeber seine Hauptgedanken überall mit geschäftlicher Klarheit und Bestimmtheit aussprach, so waren doch im Einzelnen, bei der Eile der Arbeit, manche Unklarheiten und Widersprüche mit untergelaufen. Aber das Ansehen des. Königlichen Befehls stand ebenso fest wie das Vertrauen zu der Recht- schaffenheit Friedrich Wilhelm's. Daß dieser Fürst ein offenbares Unrecht gebieten könne, wollten doch selbst die Unzufriedenen nicht glauben. Die Reform ging ihren Gang. Wieder, wie so oft schon, wurde eine That der Befreiung dem preußischen Volke durch den Willen seiner Krone auferlegt. Die zweite große Aufgabe, welche Stein sich stellte, war die Voll- endung der Staatseinheit. Er hatte aus den Verhandlungen der Pariser Nationalversammlung die Nothwendigkeit eines centralisirten Kassenwesens, aus der Verwaltungsorganisation des ersten Consuls die Vorzüge einer übersichtlichen Eintheilung der Staatsgeschäfte kennen gelernt und schon vor dem Kriege die Einsetzung von Fachministern für den gesammten Staat empfohlen. Das wunderliche Nebeneinander von Provinzial= und Fach- ministern, die Vermischung des Realsystems mit dem Provinzialsysteme genügte nicht mehr für die Bedürfnisse der schlagfertigen modernen Ver- waltung. War doch die ängstliche Schonung der landschaftlichen Eigen- thümlichkeiten während der letzten Jahrzehnte so weit getrieben worden, daß die Beamten der alten Schule die preußische Monarchie geradezu einen Föderativstaat nennen konnten. Bei näherer Prüfung ergab sich indeß, wie gesund und lebensfähig die Verwaltungsordnung Friedrich Wilhelm's I. noch immer war. Nun man sich anschickte sein Werk weiter- zuführen lernte man den sicheren Blick des alten gestrengen Organisators erst völlig würdigen; Schön pries ihn gern als Preußens größten inneren König. Nicht ein Umsturz, nur die Fortbildung und Vereinfachung der alten Institutionen wurde beschlossen. Das Gesetz vom 16. December 1808 über die veränderte Verfassung der obersten Staatsbehörden stellte