284 I. 3. Preußens Erhebung. preußen in's Leben; überall sonst zeigten die Landstände geringe Neigung die Tagegelder für die Notabeln aufzubringen. Die ostpreußischen Re- präsentanten fühlten sich bald sehr einsam unter der Ueberzahl ihrer bureaukratischen Amtsgenossen, sie standen wie Dilettanten unter Fach- männern; die vom Lande wollten nicht so lange im Bureau aushalten; die Tagegelder blieben aus, der Eifer erkaltete rasch, und im Jahre 1812 wurde der verunglückte Versuch aufgegeben.) Auch das neue Amt der Oberpräsidenten bewährte sich vorerst nur wenig. Während das revolu- tionäre Frankreich seine alten Provinzen in ohnmächtige Departements zerschlug, wollte Stein, in bewußtem Gegensatze, die schwachen Regierungs- bezirke zu großen lebensfähigen Provinzen vereinigen. Drei Oberpräsi- denten, für Schlesien, für die altpreußischen, für die märkisch-pommerschen Lande, erhielten die Oberaufsicht über die Regierungen, nicht als eine Zwischeninstanz, sondern als ständige Commissare des Ministeriums und als Vertreter der gemeinsamen Interessen ihrer Provinz. Die Institution war offenbar auf die weiten Verhältnisse eines Großstaates berechnet. In der Enge der verkleinerten Monarchie bewirkte sie nur die Erschwerung der Geschäfte, und erst nach der Wiederherstellung der preußischen Groß- macht hat sie sich als segensreich erwiesen. Stein's sociale Reformen und die Befestigung der Staatseinheit gingen hervor aus der selbständigen, eigenthümlichen Durchbildung von Gedanken, welche seit dem Ausbruche der Revolution in der Luft lagen und allen hellen Köpfen des preußischen Beamtenthums als ein Gemeingut ange- hörten. Eine durchaus schöpferische That, das freie Werk seines Genius, war dagegen die Städte-Ordnung vom 19. November 1808.5) Als die letzte und höchste Aufgabe seines politischen Wirkens erschien ihm die Er- hebung der Nation aus der dumpfen Enge ihres häuslichen Lebens; er sah sie in Gefahr, der Sinnlichkeit zu verfallen oder den speculativen Wissenschaften einen übertriebenen Werth beizulegen, und wollte sie er- ziehen zu gemeinnütziger Thätigkeit, zu kräftigem Handeln. Ein glück- licher praktischer Blick hieß ihn sein Werk bei den Städten beginnen. Erst wenn unter der gebildeten städtischen Bevölkerung wieder ein selb- ständiges Gemeindeleben erwacht war, konnten den rohen, soeben erst der Erbunterthänigkeit entwachsenen Bauern, die ihren Grundherren noch voll Grolles gegenüberstanden, die Rechte und Pflichten der Selbstverwaltung auferlegt werden. An der Ausarbeitung des Gesetzes hatte Wilckens den größten Antheil. Die Städte erhielten die selbständige Verwaltung ihres Haushalts, ihres Armen= und Schulwesens und sollten auf Ver- *) Bericht des Ministers von Schuckmann an den König, 24. Mai 1812. **) Stein hat die Städte-Ordnung stets auf das Bestimmteste als sein Werk be- zeichnet. Daß sich in den Akten nur wenige Bemerkungen darüber von der eigenen Hand des Ministers befinden (E. Meier a. a. O. S. 147) erklärt sich leicht aus dem bureau- kratischen Geschäftsgange.