Der deutsche Fünfer-Ausschuß. 687 zu zwölf zusammengeschrumpft waren. Diese zwölf Artikel legten die beiden führenden Staaten am 14. October dem Fünfer-Ausschusse vor, der nach dem Beschlusse der europäischen Mächte über die deutsche Ver- fassung berathen sollte. Das Schicksal des Deutschen Bundes ward also allein in die Hände von Oesterreich, Preußen, England-Hannover, Baiern und Württemberg gegeben; den übrigen Staaten blieb nur die nach- trägliche Zustimmung vorbehalten. Offenbar war dieser Versuch der Bildung einer deutschen Pentarchie nur ein willkürlicher Nothbehelf der Verlegenheit; denn wollte man sich an das historische Recht, an die alten Prärogativen des Kurfürstenrathes halten, so durfte man die Kurhäuser Baden und Hessen nicht ausschließen. Um die Willkür zu beschönigen berief sich Metternich auf jene Clausel der Accessionsverträge, welche die Kleinstaaten von Baden abwärts verpflichtete sich den Anforderungen der künftigen Bundesverfassung zu fügen; aber durch diese Zusage war das Recht der Mitberathung keineswegs aus- geschlossen. Der wirkliche Beweggrund für das eigenmächtige Vorgehen der beiden Großmächte war lediglich die diplomatische Convenienzz sie hielten für unmöglich durch eine Verhandlung mit allen deutschen Staaten irgend ein Ergebniß zu erzielen. Der Erfolg lehrte jedoch, daß in dem wunderbaren Wirrsaal der deutschen Politik das Leichte oft schwer und das Unwahrscheinliche möglich ist. Die Bundesverfassung kam erst zu Stande als man den bunten Haufen der gesammten Kleinstaaten zur Berathung heranrief. Die Verhandlungen des Fünfer-Ausschusses dagegen, die sich in dreizehn stürmischen Sitzungen bis zum 16. November hinzogen, ver- liefen ohne jedes Ergebniß; denn unter den auserwählten fünf Staaten tagten die beiden boshaftesten Feinde der deutschen Einheit, Baiern und Württemberg. Sie hatten beide, Baiern ohne jede Bedingung, Württemberg unter einem nichtssagenden Vorbehalt, die volle Souveränität zugesichert erhal- ten; ermuthigt durch die unbillige Gunst, welche ihnen die Großmächte gewährten, entfalteten sie sofort, wie Stein entrüstet sagte, ihr System „der Vereinzelung gegen den Bund, des Ehrgeizes gegen die Kleinstaa- ten, des Despotismus gegen das eigene Land.“ Ihre Absicht war, wie die preußischen Staatsmänner sogleich erriethen, die Entscheidung der deutschen Verfassungsfrage so lange hinauszuschieben, bis ihre eigenen Gebietsansprüche nach Wunsch erledigt seien.) Mit seiner gewohnten brutalen Grobheit versicherte Wrede sofort, die europäische Macht Baiern habe gar kein „persönliches Interesse“ an dem Deutschen Bunde, sie könne durch Anschluß an Frankreich weit größere Vortheile erlangen und wolle nur aus freundlicher Nachgiebigkeit gegen den allgemeinen Wunsch dem Vereine der deutschen Souveräne beitreten. Noch nach dem Congresse gestand *) So Humboldt in dem oben erwähnten Systematischen Verzeichniß.